Eine Abschreibung bedeutet: Du kaufst etwas für den Betrieb und verteilst den Preis auf die Jahre, in denen du es nutzt. Steuerlich heißt das AfA. Dadurch wird dein Gewinn nicht im Kaufjahr „verzogen“, sondern realistisch über die Nutzungszeit verteilt.

Eine Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über mehrere Jahre. Du setzt die Kosten also nicht komplett im Kaufjahr ab, sondern schrittweise über die Zeit, in der du das Gut im Betrieb nutzt.
Steuerlich heißt das meist AfA. AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Gemeint ist der jährliche (im Startjahr oft zeitanteilige) Aufwand, der entsteht, weil sich ein Wirtschaftsgut durch Nutzung wirtschaftlich „verbraucht“.
Warum das wichtig ist:
Abschreibung folgt immer derselben Logik. Du triffst nacheinander drei Entscheidungen und bekommst daraus deinen Abschreibungsplan.
Für eine saubere Abschreibung brauchst du drei Werte: Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Startzeitpunkt. Die Formel ist einfach. Entscheidend ist, dass die Eingaben stimmen.
💡 Merke: Wenn Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Startzeitpunkt sauber sind, ist der Abschreibungsplan fast immer korrekt.
Die Abschreibung rechnet in der Regel auf Basis der Anschaffungskosten. Dazu gehören typischerweise:
Netto oder brutto?
⚠️ Achtung: Netto zu rechnen, obwohl du keinen Vorsteuerabzug hast, ist einer der häufigsten Praxisfehler.
Die Nutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, über die du die Anschaffungskosten verteilst. Sie wird häufig über die AfA-Tabelle als Orientierung gewählt.
Aus der Nutzungsdauer kannst du dir den AfA-Satz ableiten:
AfA-Satz (linear) = 1 ÷ Nutzungsdauer
Beispiel: 5 Jahre Nutzungsdauer → 1/5 = 20% pro Jahr
💡 Merke: Nutzungsdauer ist ein steuerlicher Orientierungswert. Nicht „wie lange das Gerät physisch hält“.
Eine der häufigsten Fragen ist: Ab wann beginnt die Abschreibung?
Praxisregel: Abschreibung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem du das Wirtschaftsgut betriebsbereit nutzen kannst. Das kann vom Kaufdatum abweichen, zum Beispiel wenn Lieferung oder Montage später erfolgt.
Im Anschaffungsjahr wird häufig zeitanteilig gerechnet. Du bekommst dann nicht automatisch die volle Jahres-AfA, sondern nur den Anteil für die Monate ab Beginn der betrieblichen Nutzung bis Jahresende.
⚠️ Achtung: „Rechnung im März“ heißt nicht automatisch „AfA ab März“. Entscheidend ist die Betriebsbereitschaft.
Jahres-AfA (linear)
= Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer (Jahre)
Monats-AfA (linear)
= Jahres-AfA ÷ 12
AfA im Anschaffungsjahr (zeitanteilig)
= Monats-AfA × Monate ab Betriebsbereitschaft bis 31.12.
💡 Merke: Zeitanteil rechnest du über Monate, nicht über Tage, wenn du mit der üblichen Monatslogik arbeitest.
Wenn degressive AfA zulässig ist, rechnest du auf den Restbuchwert:
Jahres-AfA (degressiv)
= Restbuchwert zu Jahresbeginn × degressiver AfA-Satz
💡 Merke: Degressiv startet stärker und flacht ab, weil der Restbuchwert jedes Jahr kleiner wird.
✅ Pro Tipp: Rundungen sauber im letzten Jahr ausgleichen, damit die Summe exakt den Anschaffungskosten entspricht.
Anschaffungskosten: 2.400 EUR netto
Nutzungsdauer: 3 Jahre
Betriebsbereit ab September (4 Monate bis Jahresende)
⚠️ Achtung: Wenn GWG oder Sammelposten möglich ist, ändert sich die Behandlung komplett. Das kommt später im eigenen Abschnitt.
Ein AfA-Rechner setzt die Regeln strukturiert um. Er braucht wenige Eingaben und liefert dir Jahreswerte, zeitanteilige Werte und Restbuchwerte.
💡 Merke: Im Rechner-Abschnitt geht es um Inputs und Outputs. Die Herleitung der Formeln steht im Abschnitt „Abschreibung berechnen“.
✅ Pro Tipp: Wenn du nur schnell prüfen willst, ob deine Jahreswerte plausibel sind, reichen Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Startmonat.
⚠️ Achtung: Wenn du degressiv rechnest oder den Wechselpunkt abbilden willst, brauchst du zusätzliche Spalten (Restbuchwert Jahresbeginn, degressiver Satz, Vergleich linear vs. degressiv).
Die lineare Abschreibung ist der Standardfall. Du verteilst die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Die Formel (Jahres-AfA, Monats-AfA, zeitanteilig im Anschaffungsjahr) steht bereits im Abschnitt „Abschreibung berechnen“.
Linear ist besonders dann passend, wenn du stabile, gut planbare Jahreskosten willst und das Wirtschaftsgut über die Jahre ähnlich genutzt wird.
💡 Merke: Die lineare AfA startet ab Betriebsbereitschaft. Details zur zeitanteiligen Berechnung findest du im Abschnitt „Abschreibung berechnen“.
Du kaufst eine Kasse für 1.920 EUR. Übliche Nutzungsdauer laut AfA-Orientierung: 5 Jahre. Betriebsbereit ab Mai.
✅ Pro Tipp: Für die Praxis reicht oft ein Mini-Check: „Betriebsbereit ab welchem Monat?“ plus „Nutzungsdauer plausibel aus AfA-Tabelle?“. Dann stimmt der Plan in 95% der Fälle.
⚠️ Achtung: Wenn die Anschaffung in GWG oder Sammelposten fällt, ist „linear normal abschreiben“ oft nicht die beste oder sogar nicht die gewählte Behandlung. Das kommt im eigenen GWG/Pool-Abschnitt, damit hier nichts doppelt wird.
Die degressive Abschreibung startet mit höheren Abschreibungsbeträgen und wird jedes Jahr kleiner. Grund: Du rechnest mit einem festen Prozentsatz auf den Restbuchwert (Buchwert) und dieser sinkt jährlich.
💡 Merke: Degressiv ist vor allem ein Timing-Tool. Du ziehst mehr Aufwand in die ersten Jahre vor und entlastest damit früher den Gewinn.
Für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Büroausstattung, Kassentechnik) gilt: Degressive AfA ist möglich für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen und 30% nicht überschreiten.
⚠️ Achtung: Degressiv gilt nicht automatisch für alles. Maßgeblich sind Art des Wirtschaftsguts (beweglich, abnutzbar) und der Anschaffungs-/Herstellungszeitpunkt.
💡 Merke: Degressiv verändert nicht die gesamte Abschreibungssumme. Es verändert die Verteilung über die Jahre.
In der Praxis wird häufig irgendwann zur linearen Abschreibung gewechselt, wenn das günstiger ist. Die Idee ist simpel: Du vergleichst in einem Jahr
Wenn die lineare Variante höher wäre, ist der Wechsel oft sinnvoll.
✅ Pro Tipp: Der Wechsel ist kein Bauchgefühl. Es ist ein Vergleich „welcher Jahresbetrag ist höher?“.
Für Wohngebäude gibt es eine eigene, getrennte Regelwelt. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde eine degressive AfA von 5% eingeführt, gekoppelt an den Baubeginn innerhalb eines Zeitfensters. Das gehört inhaltlich in den Immobilien-Abschnitt, nicht in die „beweglichen Wirtschaftsgüter“.
⚠️ Achtung: Bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschine) und Wohngebäude (Bau) nicht vermischen. Sonst entstehen falsche Annahmen zur Zulässigkeit.
💡 Merke: Degressiv ist am stärksten am Anfang. Der Nutzen sinkt, je weiter du in der Nutzungsdauer bist.
Die AfA-Tabelle hilft dir, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts realistisch und finanzamtsfest zu bestimmen. Sie ist kein „Muss“, aber in der Praxis der Standard, weil sie eine nachvollziehbare Grundlage liefert.
💡 Merke: Die Nutzungsdauer ist ein steuerlicher Orientierungswert. Nicht die Frage, wie lange das Gerät „gefühlt“ hält.
Die wichtigste Referenz ist die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle „AV“) des Bundesfinanzministeriums. Sie gilt als Hilfsmittel für Anlagegüter, die in vielen Branchen vorkommen.
Zusätzlich gibt es Branchentabellen. Wenn ein Anlagegut sowohl in der allgemeinen Tabelle als auch in einer Branchentabelle vorkommt, hat in der Praxis häufig die Branchentabelle Vorrang.
⚠️ Achtung: „AfA-Tabelle“ ist nicht automatisch „1 PDF für alles“. Erst prüfen: allgemeine Tabelle oder Branchentabelle.
✅ Pro Tipp: Schreib dir intern 1 Satz zur Wahl der Nutzungsdauer auf („ND laut AfA-Tabelle AV, Position …“). Das spart Rückfragen.
In der AfA-Tabelle AV stehen Computer/Notebooks klassisch mit 3 Jahren.
Zusätzlich gibt es aber ein BMF-Schreiben, das für bestimmte Computerhardware und Betriebs-/Anwendersoftwareeine Nutzungsdauer von 1 Jahr zulässt (praktisch: vollständige Abschreibung innerhalb eines Jahres).
💡 Merke: Bei IT gilt oft nicht „blind Tabelle“, sondern: prüfen, ob die 1-Jahres-Regel greift.
⚠️ Achtung: Diese 1-Jahres-Regel ist keine „neue Methode“, sondern eine akzeptierte kürzere Nutzungsdauer. Dokumentation hilft.
Quelle der Nutzungsdauern: AfA-Tabelle AV (BMF)
Hinweis zur 1-Jahres-Regel bei IT: BMF-Schreiben
✅ Pro Tipp: Wenn du unsicher bist, nimm die AfA-Tabelle als Basis und kläre Sonderfälle (IT, GWG/Pool, § 7g) separat. Genau dafür kommen die nächsten Abschnitte.
Mit GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) kannst du bestimmte Anschaffungen sofort absetzen oder alternativ in einen Sammelposten (Pool) stecken. Das ist einer der wichtigsten Praxishebel, weil er entscheidet, ob du den Aufwand sofort oder über Jahre in der Gewinnermittlung siehst.
💡 Merke: GWG/Pool ist kein „zusätzlicher Rechenweg“, sondern eine andere steuerliche Behandlung als die normale AfA über Nutzungsdauer.
GWG/Pool betreffen abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Typische Fälle sind kleine Geräte, Büroausstattung, Kassenzubehör oder Tools, die alleine funktionieren.
⚠️ Achtung: „Selbstständig nutzbar“ ist der Klassiker-Stolperstein. Zubehör, das ohne ein Hauptgerät keinen Sinn hat, fällt in der Praxis oft nicht darunter.
Die Beträge werden in der Praxis meist so gelesen (maßgeblich ist regelmäßig der Nettowert, wenn Vorsteuerabzug möglich ist):
💡 Merke: Sammelposten (Pool) wird immer über 5 Jahre verteilt. Abgänge einzelner Güter ändern daran nichts.
Wenn du dich für den Sammelposten entscheidest, bündelst du alle passenden Anschaffungen eines Jahres in einem Pool und löst diesen gleichmäßig über 5 Jahre auf.
⚠️ Achtung: Entscheidest du dich im Jahr für den Sammelposten, müssen nach gängigen Darstellungen auch die Güter im Bereich 251 bis 800 Euro in den Sammelposten, statt sie als GWG sofort abzusetzen.
✅ Pro Tipp: Pool ist oft sinnvoll, wenn du viele kleine Anschaffungen hast und die Buchhaltung vereinfachen willst. GWG ist oft sinnvoll, wenn du den Aufwand lieber sofort ziehen willst.
Beispiel 1: Headset für 120 Euro
Typischer Fall für sofort absetzen. Der Aufwand ist direkt im Jahr drin.
Beispiel 2: Bondrucker für 320 Euro
Hier hast du in der Praxis häufig die Wahl: GWG sofort oder Sammelposten (oder normale AfA). Welche Option besser ist, hängt davon ab, ob du sofort entlasten willst oder lieber vereinfachst.
Beispiel 3: Tablet für 950 Euro
Kein GWG-Sofortabzug mehr. Entweder Sammelposten (5 Jahre) oder normale AfA über Nutzungsdauer.
⚠️ Achtung: Entscheide dich bewusst pro Jahr. Die Pool-Entscheidung kann dazu führen, dass du bei 251–800 Euro eben nicht mehr „einfach alles als GWG sofort“ machst.
§ 7g EStG ist ein Praxis-Hebel für kleine und mittlere Betriebe. Er hat zwei Bausteine: den Investitionsabzugsbetrag (IAB) vor der Investition und die Sonderabschreibung nach der Investition. Beide verschieben Abschreibungspotenzial gezielt in frühere Jahre.
🗓️ Hinweis (Stand: 2026): Die folgenden Kerndaten ergeben sich aus § 7g EStG (amtliche EStH-Darstellung). Für Spezialfälle lohnt ein kurzer Check mit Steuerberatung.
Mit dem IAB kannst du für eine geplante Anschaffung oder Herstellung bereits vorab bis zu 50% der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abziehen. Das funktioniert für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Betrieb fast ausschließlich genutzt werden.
💡 Merke: Der IAB ist keine „extra Abschreibung“, sondern ein Vorziehen von Abschreibungspotenzial in ein früheres Jahr. Später wird das wieder ausgeglichen.
Wichtige Voraussetzungen (Kernpunkte):
⚠️ Achtung: Wenn die Investition nicht rechtzeitig erfolgt, wird der IAB rückgängig gemacht. Maßgeblich ist die Investitionsfrist bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres.
Was passiert im Kaufjahr?
Im Jahr der Anschaffung/Herstellung wird der IAB grundsätzlich hinzugerechnet. Gleichzeitig dürfen die Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Steuerlogik um bis zu 50% (begrenzt durch die Hinzurechnung) herabgesetzt werden. Dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage für die normale AfA und ggf. auch für Sonderabschreibungen.
✅ Pro Tipp: Denk beim IAB immer in zwei Schritten: „Steuerentlastung jetzt“ und „Korrektur im Investitionsjahr“. Beides gehört zusammen, sonst wirkt es später wie ein Fehler.
Neben der normalen AfA kannst du für begünstigte, bewegliche Anlagegüter Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 40% nutzen. Das gilt im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den vier folgenden Jahren.
💡 Merke: Sonderabschreibung ist „extra“ zur normalen AfA. Du kannst die ersten Jahre steuerlich stärker belasten, ohne die Gesamtkosten zu ändern.
Voraussetzungen:
⚠️ Achtung: Wenn die Nutzungs-Voraussetzungen später nicht (mehr) erfüllt sind, müssen Herabsetzungen und Hinzurechnungen rückgängig gemacht werden.
✅ Pro Tipp: Wenn du § 7g nutzt, dokumentiere für jede Investition kurz: geplantes Gut, voraussichtliche Kosten, Jahr des IAB, Anschaffungsjahr, Nutzungsnachweis (Betriebsstätte, betriebliche Verwendung). Das reicht meist, um es sauber nachvollziehbar zu halten.
Wenn du eine EÜR machst, laufen Abschreibung (AfA) und Umsatzsteuer in der Praxis auf zwei getrennten Schienen:
AfA wirkt auf deinen Gewinn in der Einkommensteuer. Die Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus dem Kauf ziehst du dagegen sofort und in voller Höhe in der USt-Voranmeldung. 💡
⚠️ Achtung: Die Vorsteuer wird nicht „über die Nutzungsdauer verteilt“. Sie ist in der Regel sofort voll abziehbar, sobald die Rechnung korrekt ist und du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
Du kaufst z. B. ein Gerät, eine Kasse oder eine Maschine. Dann passieren zwei Dinge:
💡 Merke: USt sofort voll. AfA über Jahre. Das sind zwei unterschiedliche Rechenwelten.
Bei der EÜR brauchst du in der Praxis zwei Stellen:
Hier dokumentierst du für jedes Wirtschaftsgut typischerweise:
✅ Pro Tipp: Halte den Start der AfA als Monat fest („betriebsbereit ab …“). Das reduziert Fehler bei der zeitanteiligen AfA.
In der Anlage EÜR trägst du nicht jedes Gerät einzeln ein, sondern die Summe deiner AfA als Betriebsausgabe im Bereich „Absetzung für Abnutzung (AfA)“.
💡 Merke: AVEÜR = Detail-Liste, EÜR = Summe.
⚠️ Achtung: Wenn du ein Wirtschaftsgut fälschlich komplett als Aufwand buchst, obwohl es eigentlich abgeschrieben werden müsste, stimmt die EÜR nicht. Umgekehrt verschenkt man manchmal Aufwand, wenn eigentlich GWG möglich wäre.
Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, gilt in der Praxis:
✅ Wichtig: Die Vorsteuer ziehst du sofort und in voller Höhe. Nicht verteilt. Nicht anteilig nach Nutzungsdauer.
⚠️ Achtung: Sonderfälle wie Reverse-Charge oder gemischte Nutzung können die USt-Behandlung ändern. Für den Standard-KMU-Fall gilt aber: Vorsteuer aus korrekter Rechnung = sofort voll.
Wenn du Kleinunternehmer bist, hast du in der Regel keinen Vorsteuerabzug. Dann gilt:
💡 Merke: Kleinunternehmer = keine Vorsteuer. Vorsteuerabzugsberechtigt = Vorsteuer sofort voll.
Die normale AfA ist planmäßig. Du verteilst Anschaffungskosten nach einem festen Plan über die Nutzungsdauer. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist etwas anderes: Sie passiert, wenn der Wert eines Wirtschaftsguts ungeplant und dauerhaft sinkt. Dann passt der ursprüngliche Plan nicht mehr.
💡 Merke: Planmäßig = „normaler Verschleiß über Jahre“. Außerplanmäßig = „ungeplanter, dauerhafter Wertverlust“.
Typische Auslöser sind Situationen, in denen ein Wirtschaftsgut plötzlich nicht mehr wie geplant genutzt werden kann oder dauerhaft weniger wert ist, zum Beispiel:
⚠️ Achtung: „Gerät liegt im Lager und wird selten genutzt“ ist nicht automatisch eine außerplanmäßige Abschreibung. Entscheidend ist die dauerhafte Wertminderung.
„Dauerhaft“ heißt: Der Wertverlust ist nicht nur vorübergehend. Ein kurzfristiger Preisrutsch oder eine vorübergehende Nichtnutzung reicht in der Regel nicht. Es muss nachvollziehbar sein, dass das Wirtschaftsgut langfristig weniger Nutzen stiftet oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll einsetzbar ist.
✅ Pro Tipp: Dokumentiere den Grund kurz (Schaden, Defektbericht, Umstellung, Nachweis der eingeschränkten Nutzung). Das macht die Entscheidung prüfbar.
Beispiel 1: Maschine nach Wasserschaden
Die Maschine ist dauerhaft eingeschränkt nutzbar. Der ursprüngliche AfA-Plan bildet die Situation nicht mehr realistisch ab. Eine außerplanmäßige Abschreibung kann die Wertminderung abbilden.
Beispiel 2: Kassenterminal wird technisch unbrauchbar
Durch ein Hardwareproblem ist das Gerät dauerhaft nicht mehr einsetzbar. Der Restwert wird außerplanmäßig angepasst.
Beispiel 3: Spezialgerät wird durch Umstellung obsolet
Du stellst deinen Betrieb um und das Gerät wird dauerhaft nicht mehr benötigt. Wenn eine Verwertung nur noch mit sehr geringem Wert möglich ist, kann das eine außerplanmäßige Abschreibung begründen.
💡 Merke: Außerplanmäßig ist ein Sonderfall. Wenn du einfach nur schneller abschreiben möchtest, ist das kein Grund. Dafür sind GWG/Pool, degressiv oder § 7g die typischen Werkzeuge.
Die steuerliche AfA folgt dem Steuerrecht. Die kalkulatorische Abschreibung gehört zur internen Kostenrechnung. Sie ist nicht dafür da, Steuern zu sparen, sondern um deine Preise und deinen Gewinn realistisch zu kalkulieren.
💡 Merke: AfA = Steuerlogik. Kalkulatorische Abschreibung = betriebliche Realität für deine Kalkulation.
Viele Betriebe kalkulieren Preise oder Stundensätze ohne zu merken, dass Investitionen „unsichtbar“ werden, wenn sie nur steuerlich gedacht werden. Kalkulatorische Abschreibung hilft dir, den jährlichen Werteverzehr als echte Kostenkomponente zu berücksichtigen, zum Beispiel für:
✅ Pro Tipp: Wenn du deine Preise sauber kalkulieren willst, ist kalkulatorische Abschreibung oft wichtiger als die steuerliche Methode.
💡 Merke: Es kann sein, dass du steuerlich „1 Jahr IT-Nutzungsdauer“ nutzt, intern aber mit 3 Jahren planst, weil du realistisch so lange damit arbeitest. Beides kann sinnvoll sein, aber es beantwortet unterschiedliche Fragen.
⚠️ Achtung: Kalkulatorische Abschreibung ersetzt keine steuerliche AfA. Sie läuft parallel als interne Rechnung.
Hier sind typische Praxisfälle als kurze Karten. Jede Karte zeigt dir: Einordnung, Nutzungsdauer-Hinweis und häufige Fehler.
💡 Merke: Die Beispiele ersetzen keine AfA-Tabelle. Sie helfen dir, die Logik schnell auf reale Anschaffungen anzuwenden.
Ein Laptop ist ein bewegliches, abnutzbares Anlagegut. In der AfA-Tabelle AV wird IT klassisch mit einer Nutzungsdauer geführt, zusätzlich gibt es die verbreitete 1-Jahres-Regel für bestimmte Computerhardware/Software (siehe Abschnitt AfA-Tabelle).
✅ Pro Tipp: Prüfe zuerst, ob die 1-Jahres-Regel anwendbar ist. Das kann die Buchhaltung stark vereinfachen.
⚠️ Achtung: Netto/Brutto sauber wählen. Bei Vorsteuerabzug zählt typischerweise netto, sonst brutto.
Ein betrieblich genutztes Smartphone ist ebenfalls ein bewegliches Anlagegut. Entscheidend ist die betriebliche Zuordnung. Bei gemischter Nutzung solltest du die betriebliche Nutzung nachvollziehbar abgrenzen.
💡 Merke: Je klarer die betriebliche Nutzung, desto sauberer die steuerliche Behandlung.
⚠️ Achtung: „Teil privat“ ist ein Klassiker für Diskussionen. Ohne saubere Abgrenzung wird es unscharf.
Ein Firmenwagen wird als Anlagegut abgeschrieben. Zusätzlich sind bei betrieblichen Fahrzeugen oft weitere Themen relevant (privat/betrieblich, Fahrtenbuch, 1%-Regel). Für die Abschreibung selbst ist die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle die Orientierung.
✅ Pro Tipp: Trenne gedanklich zwei Dinge: AfA (Wertverzehr) und Privatnutzung (Nutzungsentnahme/Versteuerung). Das sind zwei verschiedene Baustellen.
⚠️ Achtung: Fahrzeugkosten sind schnell ein Mix aus AfA, laufenden Kosten und Privatnutzung. Nicht alles ist AfA.
Software kann je nach Art und Einordnung unterschiedlich behandelt werden. In der Praxis sind vor allem zwei Fälle wichtig:
💡 Merke: Abo-Zahlungen sind meist sofort Aufwand. Abschreibung ist eher ein Thema bei gekauften, aktivierten Lizenzen.
⚠️ Achtung: Bei Software lohnt sich ein kurzer Check, ob es wirklich „Kauf“ oder doch nur „Nutzungsüberlassung als Abo“ ist.
Größere Geräte wie Küchenmaschinen, Kühltechnik oder Produktionsmaschinen sind typische Abschreibungsfälle. Wichtig sind hier:
✅ Pro Tipp: Bei größeren Maschinen ist die Dokumentation der Betriebsbereitschaft (z. B. Abnahme, Inbetriebnahme) besonders hilfreich.
⚠️ Achtung: Zubehör und Einbaukosten werden häufig falsch behandelt. Wenn sie nötig sind, um die Maschine betriebsbereit zu machen, gehören sie oft in die Anschaffungskosten.
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Das ist der steuerliche Begriff für Abschreibung. Du verteilst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über die Jahre der Nutzung als Aufwand.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Wirtschaftsgut betriebsbereit ist. Im Anschaffungsjahr wird häufig zeitanteilig nach Monaten gerechnet. Wichtig: Kaufdatum und Betriebsbereitschaft können auseinanderfallen.
⚠️ Achtung: Wenn Montage oder Lieferung später erfolgt, verschiebt sich der Start der AfA.
Linear bedeutet: gleicher Abschreibungsbetrag pro Jahr. Du teilst die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer. Im Anschaffungsjahr wird häufig zeitanteilig gerechnet.
Degressiv bedeutet: Du schreibst am Anfang mehr ab und später weniger. Rechenbasis ist der Restbuchwert. Degressiv ist in Deutschland an Voraussetzungen und Zeiträume gebunden.
Ja, ein Wechsel ist möglich und wird oft gemacht, wenn die lineare Abschreibung auf den Restbuchwert pro Jahr höher wäre als der degressive Betrag. Dann wird die Abschreibung in der Regel „glatter“ und oft insgesamt effizienter verteilt.
Die AfA-Tabelle liefert Orientierungswerte für die Nutzungsdauer typischer Anlagegüter. Sie hilft dir, eine nachvollziehbare Nutzungsdauer zu wählen, ohne sie „zu raten“.
Nutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, über die du die Kosten steuerlich verteilst. Sie ist ein steuerlicher Orientierungswert, häufig aus der AfA-Tabelle. Sie muss nicht identisch sein mit „wie lange hält das Gerät technisch“.
GWG (bis 800 Euro) kann unter Voraussetzungen sofort abgesetzt werden. Der Sammelposten (bis 1.000 Euro) bündelt Anschaffungen eines Jahres und wird gleichmäßig über 5 Jahre verteilt. Details und Entscheidungsmatrix stehen im GWG/Pool-Abschnitt.
Der IAB erlaubt es, bei geplanten Investitionen bereits vor dem Kauf einen Teil der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abzuziehen (unter Voraussetzungen). Zusätzlich gibt es Sonderabschreibungen nach § 7g. Details stehen im § 7g-Abschnitt.
Das hängt vor allem vom Preis (Schwellenwerte) und davon ab, ob das Gerät die Voraussetzungen erfüllt (beweglich, abnutzbar, selbstständig nutzbar, betriebliche Nutzung). Wenn es über 800 Euro liegt, kommt eher Sammelposten oder normale AfA in Frage.
✅ Pro Tipp: Wenn du unsicher bist, geh immer in dieser Reihenfolge: Anschaffungskosten → Nutzungsdauer → Methode → Startzeitpunkt → Sonderfälle (GWG/Pool, § 7g).

Abschreibung verteilt die Kosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Steuerlich heißt das AfA (Absetzung für Abnutzung). Du bestimmst Anschaffungskosten, Nutzungsdauer (oft über die AfA-Tabelle) und die Methode. Meist ist das linear, degressiv ist nur unter Voraussetzungen relevant.
Für KMU sind die Sonderregeln besonders wichtig: GWG bis 800 Euro und der Sammelposten bis 1.000 Euro können Aufwand sofort oder vereinfacht über 5 Jahre ermöglichen. § 7g (IAB und Sonderabschreibung) kann zusätzlich helfen, Abschreibung in frühere Jahre zu ziehen, wenn die Voraussetzungen passen.
In der Praxis gilt die Trennung: AfA wirkt in der EÜR/ELSTER über Anlageverzeichnis (AVEÜR) plus AfA-Summe in der EÜR. Die Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus dem Kauf ziehst du dagegen bei Vorsteuerabzug sofort und voll über UStVA bzw. USt-Erklärung.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Teste jetzt shoperate einen Monat gratis und unverbindlich. Anmelden, downloaden, loslegen!