Eine Ausschankgenehmigung brauchst du in Deutschland grundsätzlich dann, wenn du alkoholische Getränke gewerbsmäßig zum Verzehr vor Ort anbietest. Für einmalige Events gilt meist eine Gestattung nach § 12 GastG, für den laufenden Betrieb die volle Gaststättenerlaubnis. Dieser Leitfaden erklärt dir, wann welche Form nötig ist, was sie kostet und wie du sie Schritt für Schritt beantragst.

Eine Ausschankgenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort auszuschenken. Du brauchst sie in Deutschland grundsätzlich immer dann, wenn du Alkohol gewerbsmäßig an einem öffentlichen oder halböffentlichen Ort anbietest – ob in der Gaststätte, auf dem Vereinsfest oder am Foodtruck.
Die Begriffe Schanklizenz, Schankgenehmigung, Schankerlaubnis und Ausschanklizenz werden im Alltag häufig synonym verwendet. Der offizielle Rechtsbegriff im Gaststättengesetz (GastG) lautet schlicht „Erlaubnis" (§ 2 GastG). Daneben gibt es die „Gestattung" nach § 12 GastG für vorübergehende Anlässe – ein wichtiger Unterschied, den viele Gründer anfangs übersehen.
Die Erlaubnis wird personen-, betriebsart- und raumbezogen erteilt. Sie gilt nur für dich als Betreiber, für eine bestimmte Betriebsart und für die konkreten Räumlichkeiten im Antrag. Ändert sich einer dieser drei Faktoren, ist eine neue Genehmigung erforderlich.
👉 Tipp: Wenn du alle vier Fragen mit „Ja" beantwortest und es sich um einen einmaligen Anlass handelt, reicht in der Regel eine Gestattung. Für den laufenden Betrieb brauchst du die volle Gaststättenerlaubnis.
Sobald du alkoholische Getränke gewerbsmäßig zum Verzehr vor Ort anbietest, brauchst du grundsätzlich eine Ausschankgenehmigung. Entscheidend ist die Kombination aus drei Merkmalen.
Das Gaststättengesetz spricht von „Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen" (§ 1 GastG). Damit ist jeder Ausschank gemeint, bei dem Gäste das Getränk direkt im Betrieb oder auf dem Veranstaltungsgelände konsumieren – ob am Tresen, am Tisch oder am Stehtisch.
Gewerbsmäßig bedeutet: Du verkaufst die Getränke gegen Bezahlung. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nicht zwingend erforderlich – bereits der regelmäßige Verkauf kann je nach Behörde als gewerbsmäßig gelten, wenn er über gelegentliche Anlässe hinausgeht.
Die Erlaubnispflicht betrifft unter anderem Restaurants, Bars, Clubs, Biergärten, Cafés mit Wein- oder Bierangebot, Hotels mit öffentlich zugänglichem Restaurant, Eventgastronomie und Imbisse mit Alkohol. Auch Kioske und Spätis benötigen in vielen Fällen eine Schankerlaubnis, wenn das Bier nicht nur in verschlossenen Flaschen verkauft, sondern im Thekenbereich oder am Stehtisch vor Ort konsumiert wird.
⚠️ Achtung: Bereits ein kleines Café, das gelegentlich Aperitifs anbietet, kann unter die Erlaubnispflicht fallen. Die Betriebsgröße spielt keine Rolle.
Es gibt mehrere gesetzlich geregelte Fälle, in denen keine Ausschankgenehmigung nötig ist. Diese Ausnahmen sind in § 2 Abs. 2 GastG definiert.
Wer ausschließlich alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen anbietet, benötigt keine Gaststättenerlaubnis. Das gilt etwa für reine Kaffeebars, Saftbars oder Imbisse ohne Alkohol im Sortiment. Eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO ist trotzdem erforderlich.
Für den Ausschank von Alkohol auf privaten Feiern – etwa einer Hochzeit oder Geburtstagsfeier – brauchst du grundsätzlich keine Genehmigung, solange kein Entgelt verlangt wird und die Veranstaltung nicht öffentlich zugänglich ist. Auch bei geschlossenen Gesellschaften ohne Eintritt oder Getränkeverkauf entfällt die Erlaubnispflicht in der Regel.
Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen, die alkoholische Getränke ausschließlich an Hausgäste abgeben, brauchen grundsätzlich keine Schanklizenz – vorausgesetzt, das Restaurant ist nicht öffentlich zugänglich. Ebenso erlaubnisfrei sind unentgeltliche Kostproben, die nicht zum Verzehr vor Ort bestimmt sind, sondern mitgenommen werden sollen.
💡 Merke: Die Grenzen sind in der Praxis nicht immer eindeutig. Sobald ein Hotelrestaurant auch für externe Gäste geöffnet ist oder bei einem „privaten" Fest Eintritt verlangt wird, kann die Erlaubnispflicht greifen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Ordnungsamt.
Die häufigste Verwirrung rund um die Ausschankgenehmigung betrifft die Unterscheidung zwischen dauerhafter Gaststättenerlaubnis und vorübergehender Gestattung. Welche Form du brauchst, hängt davon ab, ob du regelmäßig oder einmalig Alkohol ausschenkst.
Wer dauerhaft und gewerbsmäßig eine Gaststätte betreibt – ob Restaurant, Bar, Club oder Café – benötigt eine reguläre Gaststättenerlaubnis (häufig auch Gaststättenkonzession genannt). Sie ist zeitlich unbegrenzt gültig und erlischt erst, wenn der Betrieb eingestellt wird oder die Behörde die Erlaubnis widerruft.
Bei einer Betriebsübernahme gibt es die Möglichkeit einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis nach § 11 GastG für maximal drei Monate, damit der neue Betreiber nahtlos weitermachen kann, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Für vorübergehende Anlässe wie Straßenfeste, Weihnachtsmärkte, Konzerte, Vereinsfeiern oder Firmenjubiläen gibt es die Gestattung aus besonderem Anlass nach § 12 GastG. Sie wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt, ist an den konkreten Ort und Zeitraum gebunden und deutlich günstiger als eine dauerhafte Erlaubnis.
Diese Gestattung wird oft auch als Ausschankgenehmigung fĂĽr einen Tag, einmalige Ausschankgenehmigung oder Schankerlaubnis fĂĽr Veranstaltungen bezeichnet.
⚠️ Achtung: Die Gestattung ist keine Umgehung der Erlaubnispflicht. Wer regelmäßig Veranstaltungen mit Alkoholausschank durchführt, kann unter Umständen doch eine dauerhafte Genehmigung benötigen.
Die Behörden prüfen vor der Erteilung, ob du als Betreiber persönlich zuverlässig bist, die nötigen Fachkenntnisse mitbringst und die Räumlichkeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Du darfst keine einschlägigen Vorstrafen haben und musst durch ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) nachweisen, dass du zuverlässig bist. In vielen Kommunen wird zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts verlangt, die bestätigt, dass keine Steuerrückstände bestehen. Auch ein Auszug aus dem Vollstreckungsportal kann gefordert werden.
Vor der Antragstellung musst du an einer Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG teilnehmen, die von der IHK durchgeführt wird. In dieser Schulung werden Grundlagen zu Lebensmittelrecht, Jugendschutz, Nichtraucherschutz und Hygiene vermittelt. Die Teilnahme dauert ca. vier bis fünf Stunden und kostet rund 100 Euro. Das Zeugnis ist unbegrenzt gültig und deutschlandweit anerkannt.
Zusätzlich brauchst du eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt. Diese darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Auch alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, benötigen diese Belehrung.
Die Betriebsräume müssen baurechtlich für die Nutzung als Gaststätte zulässig sein und den hygienischen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören unter anderem ausreichende Sanitäranlagen für Gäste und Beschäftigte, eine den Vorschriften entsprechende Küche und ein Hygienemanagementsystem nach HACCP-Grundsätzen.
Wenn du einen bestehenden Betrieb übernimmst, ist die baurechtliche Eignung in der Regel bereits gegeben. Bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten muss die Bauaufsichtsbehörde separat prüfen – rechne hier mit einer Wartezeit von mindestens drei Monaten.
Die genauen Anforderungen variieren je nach Kommune und Bundesland. In der Regel benötigst du folgende Dokumente.
Für eine Gestattung aus besonderem Anlass sind die Anforderungen deutlich geringer. In der Regel reichen eine Beschreibung der Veranstaltung mit Angaben zu Art, Zeitraum, Ort und geplanten Getränken. Je nach Kommune gibt es dafür ein eigenes Formular. In manchen Städten wird auch für eine Gestattung ein Führungszeugnis oder eine Infektionsschutz-Belehrung verlangt – erkundige dich vorab beim Ordnungsamt.
Die Beantragung einer Schanklizenz ist ein mehrstufiger Prozess. Mit guter Vorbereitung lässt sich der Ablauf aber zügig durchlaufen.
Ansprechpartner ist in der Regel das Ordnungsamt oder Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der dein Betrieb liegt oder die Veranstaltung stattfindet. Die meisten Kommunen stellen Antragsformulare und Merkblätter auf ihrer Website bereit.
Stelle den Antrag rechtzeitig vor der geplanten Eröffnung oder Veranstaltung. Für eine dauerhafte Gaststättenerlaubnis solltest du mindestens sechs bis acht Wochen einplanen. Für eine Gestattung aus besonderem Anlass empfehlen sich mindestens drei bis vier Wochen Vorlauf – in Hessen etwa ist die Anzeige spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorgeschrieben.
Reiche alle Unterlagen vollständig ein. Fehlende Dokumente sind in der Praxis der häufigste Grund für Verzögerungen.
Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Kommune bei zwei bis acht Wochen. In Großstädten oder zu Saisonzeiten (April bis September) kann es auch länger dauern. Bei Neubauten, die eine separate Baugenehmigung erfordern, solltest du zusätzlich mindestens drei Monate einplanen.
⚠️ Achtung: Du darfst keinen Alkohol ausschenken, bevor die Genehmigung schriftlich vorliegt – auch nicht, wenn der Antrag bereits eingereicht ist. Verstöße können zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Schanklizenz führen.
Die Kosten für eine Ausschankgenehmigung hängen von der Art der Genehmigung, dem Standort und der Betriebsgröße ab. Die genauen Gebühren werden in den jeweiligen Landesgesetzen und kommunalen Verordnungen festgelegt.
Hinzu kommen Kosten für die Unterlagen: Das Führungszeugnis kostet 13 Euro, der Gewerbezentralregisterauszug ebenfalls 13 Euro und die Gaststättenunterrichtung der IHK rund 100 Euro.
In ländlichen Regionen liegen die Gebühren oft am unteren Ende. In Großstädten können die Kosten deutlich höher ausfallen. In München etwa reichen die Gebühren für eine unbefristete Schanklizenz bis zu 6.000 Euro, in Hamburg starten sie bei rund 490 Euro, in Stuttgart liegen sie zwischen 515 und 2.000 Euro.
👉 Tipp: Erkundige dich frühzeitig bei deinem Ordnungsamt nach den genauen Gebühren und rechne die Gesamtkosten – Genehmigung, Unterlagen und Schulungen zusammen – in deine Gründungskalkulation ein.
Die grundlegenden Regelungen zur Ausschankgenehmigung sind im Gaststättengesetz (GastG) auf Bundesebene festgelegt. Das Gaststättengesetz gilt allerdings nur als Rahmenrecht – die Bundesländer haben Spielraum für eigene Gaststättenverordnungen und können zusätzliche Auflagen oder Erleichterungen einführen.
Hessen zum Beispiel hat die Erlaubnispflicht für Gaststätten seit 2012 vollständig abgeschafft und durch eine reine Anzeigepflicht ersetzt. Wer hier Alkohol ausschenken will, muss dies dem Ordnungsamt anzeigen und bestimmte Unterlagen vorlegen – braucht aber keine klassische Gaststättenerlaubnis im Sinne des GastG.
In der Praxis unterscheiden sich vor allem drei Punkte zwischen den Bundesländern und Kommunen: die Bearbeitungsdauer (typisch 2–8 Wochen, in Ballungsräumen auch länger), die erforderlichen Unterlagen (regionale Unterschiede bei baurechtlichen Nachweisen) und die Kosten (ländlich oft unter 200 Euro, in Großstädten bis zu mehreren Tausend Euro).
💡 Merke: Informiere dich immer direkt bei der zuständigen Behörde deiner Kommune. Die allgemeinen Regeln in diesem Artikel gelten bundesweit, aber die konkreten Abläufe und Gebühren können lokal stark variieren.
Die allgemeinen Regeln zur Ausschankgenehmigung gelten grundsätzlich für alle Betriebe. In bestimmten Konstellationen gibt es aber besondere Regelungen.
Für ein einzelnes Vereinsfest reicht in der Regel eine Gestattung nach § 12 GastG. Betreibt ein Verein jedoch in seinem Vereinsheim dauerhaft eine Bewirtschaftung mit Alkohol, kann eine reguläre Gaststättenerlaubnis erforderlich sein.
Laut § 23 Abs. 2 GastG gelten für Vereine, die in eigenen Räumen alkoholische Getränke ausschenken und dabei kein Gewerbe betreiben, nur eingeschränkte Vorschriften des Gaststättengesetzes. In der Praxis kommt es darauf an, ob der Ausschank regelmäßig und entgeltlich stattfindet.
Ob ein gemeinnütziger Verein durch den Getränkeverkauf seine Gemeinnützigkeit gefährdet, ist eine steuerrechtliche Frage. Gelegentliche Feste gelten in der Regel als steuerlich unschädlich, solange die Umsatzgrenzen für Zweckbetriebe eingehalten werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater.
Für Straßenfeste, Weihnachtsmärkte, Konzerte oder Firmenfeiern mit Getränkeverkauf brauchst du eine Gestattung. Der Übergang zur privaten Feier kann fließend sein: Sobald Eintritt verlangt wird oder Getränke gegen Bezahlung ausgegeben werden, greift in der Regel die Genehmigungspflicht – auch wenn die Veranstaltung als „privat" bezeichnet wird.
Ein Kiosk oder Späti, der ausschließlich verschlossene Flaschen und Dosen zum Mitnehmen verkauft, braucht grundsätzlich keine Schanklizenz. Wird das Bier jedoch regelmäßig vor Ort konsumiert – am Stehtisch, auf der Terrasse oder im unmittelbaren Umfeld des Geschäfts – kann die Behörde dies als erlaubnispflichtigen Ausschank werten.
Für mobile Gastronomiebetriebe wie Foodtrucks gilt: Mit einer Reisegewerbekarte darfst du grundsätzlich keinen offenen Alkohol ausschenken. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Bier und Wein in fest verschlossenen Gefäßen, die nicht vor Ort verzehrt werden. Willst du bei einer konkreten Veranstaltung offenen Alkohol ausschenken, brauchst du zusätzlich eine Gestattung für diesen Anlass beim zuständigen Ordnungsamt.
Wer ohne gültige Ausschankgenehmigung alkoholische Getränke ausschenkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 GastG. Die Folgen können empfindlich sein.
Bußgelder von bis zu 5.000 Euro sind möglich – abhängig von der Schwere des Verstoßes und den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. In Hessen etwa kann die fehlende oder nicht rechtzeitige Gewerbeanzeige mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen droht zusätzlich die Untersagung des gesamten Gewerbebetriebs.
Auch eine bereits erteilte Genehmigung kann nach § 15 GastG widerrufen werden – etwa bei wiederholten Verstößen gegen Jugendschutzvorschriften, Hygienemängeln, Steuerschulden oder dem Verdacht auf kriminelle Aktivitäten im Betrieb.
Im Bereich Jugendschutz trägst du als Betreiber die Verantwortung dafür, dass dein Personal geschult ist und Alterskontrollen durchgeführt werden. Der Verkauf von Spirituosen an unter 18-Jährige oder von Bier an unter 16-Jährige kann unabhängig von der Schanklizenz geahndet werden.
Zudem gilt laut § 6 GastG: Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, musst du mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten, das nicht teurer ist als das günstigste alkoholische Getränk – berechnet auf Basis des Literpreises.
In den meisten Fällen ja. Wenn bei einem Vereinsfest alkoholische Getränke gegen Bezahlung ausgegeben werden, brauchst du in der Regel eine Gestattung nach § 12 GastG. Der Antrag wird beim zuständigen Ordnungsamt gestellt und sollte mindestens drei bis vier Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 20 und 200 Euro.
Ja. Die Gestattung aus besonderem Anlass kann auch für einen einzelnen Tag erteilt werden. Sie ist an den konkreten Zeitraum und Ort gebunden und wird unter erleichterten Voraussetzungen vergeben – Unterlagen wie Grundrisse oder IHK-Nachweis entfallen in der Regel.
Zuständig ist das Ordnungsamt oder Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der dein Betrieb liegt oder die Veranstaltung stattfindet. Die meisten Kommunen stellen Formulare und Merkblätter auf ihrer Website bereit.
Für eine dauerhafte Gaststättenerlaubnis solltest du vier bis acht Wochen einplanen, bei Neubauten mit Baugenehmigung auch drei Monate oder mehr. Eine Gestattung für Veranstaltungen dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. In Großstädten und zur Sommersaison kann es länger dauern.
Nein. Wer ausschließlich alkoholfreie Getränke und Speisen anbietet, braucht keine Gaststättenerlaubnis nach dem GastG. Eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO ist aber trotzdem erforderlich.
Die Begriffe werden im Alltag synonym verwendet. „Schanklizenz", „Schankgenehmigung", „Schankerlaubnis" und „Ausschankgenehmigung" meinen alle die behördliche Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke. Der offizielle Rechtsbegriff im Gaststättengesetz lautet „Erlaubnis" (§ 2 GastG). Davon zu unterscheiden ist die „Gestattung" nach § 12 GastG, die nur für vorübergehende Anlässe gilt.
In der Regel nicht, wenn du Getränke nur verkaufst und sie nicht zum Verzehr vor Ort ausschenkst. Entscheidend ist also, ob tatsächlich ein Gaststättenbetrieb vorliegt. Sobald alkoholische Getränke direkt vor Ort ausgeschenkt oder Flächen erkennbar für den Verzehr genutzt werden, kann eine Ausschankgenehmigung erforderlich sein. Im Zweifel solltest du das vorab mit Ordnungsamt oder Gewerbebehörde klären.
Die Kosten für eine Ausschankgenehmigung bei einem Vereinsfest unterscheiden sich je nach Kommune und Art der Veranstaltung. Für einmalige Anlässe wird oft eine vorübergehende Gestattung erteilt, deren Gebühren regional unterschiedlich ausfallen. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, etwa für Unterlagen, Auflagen oder Sicherheitsanforderungen. Deshalb solltest du die konkreten Gebühren immer direkt bei der zuständigen Behörde erfragen.

Die Ausschankgenehmigung ist eine gesetzliche Pflicht für jeden, der in Deutschland gewerbsmäßig alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbietet. Ob du eine dauerhafte Gaststättenerlaubnis für den laufenden Betrieb oder eine Gestattung nach § 12 GastG für ein einzelnes Event brauchst, hängt von deiner konkreten Situation ab. Die Entscheidungslogik ist dabei klar: Alkohol, Verzehr vor Ort, gegen Bezahlung, einmalig oder dauerhaft.
Der Antrag selbst ist kein Hexenwerk, wenn du die Unterlagen frühzeitig zusammenstellst. Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, IHK-Unterrichtung und Infektionsschutz-Belehrung sind die wichtigsten Bausteine. Plane genügend Vorlauf ein – mindestens vier bis acht Wochen für eine dauerhafte Erlaubnis, drei bis vier Wochen für eine Gestattung. Und denk daran: Du darfst keinen Alkohol ausschenken, bevor die Genehmigung schriftlich vorliegt.
Ohne gültige Genehmigung drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro und im schlimmsten Fall die Schließung deines Betriebs. Kläre im Zweifelsfall direkt mit deinem zuständigen Ordnungsamt, welche Anforderungen an deinem Standort gelten – die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune erheblich variieren.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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