Konzession Gastgewerbe

Voraussetzungen, Befähigungsnachweis und Anmeldung — der vollständige Leitfaden für Gründer in der Gastronomie

Letztes Update:
26.3.2026

Konzession Gastgewerbe

Christian

Christian

GrĂĽnder von shoperate

Die smarte Registrierkasse

Wer in Österreich ein Restaurant, Café oder eine Bar eröffnen will, braucht in der Regel eine Gastgewerbeberechtigung. Doch welche Voraussetzungen gelten, welche Wege zum Befähigungsnachweis führen und was der Unterschied zwischen reglementiertem und freiem Gastgewerbe ist — das erfährst du in diesem Leitfaden.

Konzession Gastgewerbe

Wann braucht man eine Konzession im Gastgewerbe?

Grundsätzlich gilt: Wer in Österreich Speisen oder Getränke gegen Entgelt verabreicht und dafür Sitzplätze oder Stehplätze bereitstellt, betreibt ein Gastgewerbe. Für dieses Gewerbe ist eine Berechtigung erforderlich — unabhängig davon, ob es sich um ein klassisches Restaurant, ein Café, eine Bar, einen Imbiss oder einen Cateringbetrieb handelt. Auch der Ausschank alkoholischer Getränke fällt unter diese Regelung.

Die Gewerbeordnung (GewO) stuft das Gastgewerbe als reglementiertes Gewerbe ein. Das bedeutet: Du brauchst nicht nur eine Gewerbeanmeldung, sondern auch einen Befähigungsnachweis, bevor du den Betrieb aufnehmen darfst.

Typische Fälle, in denen sie nötig ist

  • Restaurant, Gasthof, Wirtshaus
  • CafĂ©, Konditorei mit Verabreichung vor Ort
  • Bar, Pub, Diskothek
  • Imbiss oder WĂĽrstelstand mit mehr als 8 Verabreichungsplätzen
  • Catering mit regelmäßiger Verabreichung
  • Beherbergungsbetrieb mit Halbpension oder Vollpension

Fälle, in denen nicht die volle Konzession nötig ist

Nicht jedes Vorhaben fällt automatisch unter das reglementierte Gastgewerbe. Bestimmte Tätigkeiten sind als freies Gastgewerbe eingestuft oder gänzlich ausgenommen — etwa ein kleiner Würstelstand mit maximal 8 Plätzen, ein Getränkeautomat oder eine Schutzhütte. Auch der Buschenschank folgt eigenen Regeln. Mehr dazu in den Abschnitten weiter unten.

👉 Tipp: Wenn du unsicher bist, ob dein Konzept unter das reglementierte Gastgewerbe fällt, hilft ein kurzer Check bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder der Wirtschaftskammer (WKO).

Reglementiertes Gastgewerbe vs. freies Gastgewerbe: Was gilt fĂĽr dein Konzept?

Die Gewerbeordnung unterscheidet zwei Wege: das reglementierte Gastgewerbe mit Befähigungsnachweis und das freie Gastgewerbe ohne Qualifikationsnachweis. Welcher Weg für dich gilt, hängt vom Umfang deines Angebots ab.

Das reglementierte Gastgewerbe umfasst die Verabreichung von Speisen und den Ausschank aller Getränke — einschließlich Alkohol — ohne Einschränkung bei Sitzplätzen oder Sortiment. Dafür musst du einen Befähigungsnachweis erbringen.

Das freie Gastgewerbe ist dagegen auf einfache Konstellationen beschränkt: maximal 8 Verabreichungsplätze, einfache Speisen und — wenn überhaupt — nur Bier und alkoholfreie Getränke in handelsüblich verschlossenen Gefäßen. Ein Befähigungsnachweis ist hier nicht erforderlich. Im Alltag ist oft von „kleiner Konzession" die Rede — rechtlich geht es dabei meist um das freie Gastgewerbe oder eng begrenzte Sonderfälle. Einen offiziellen Rechtsterminus „kleine Konzession" gibt es nicht.

Merkmal Reglementiertes Gastgewerbe Freies Gastgewerbe
Befähigungsnachweis Ja, erforderlich Nein
Verabreichungsplätze Unbegrenzt Max. 8 Plätze
Alkoholausschank Alle Getränke erlaubt Nur Bier in verschlossenen Gefäßen
Speisenangebot Vollständiges Angebot Einfache Speisen
Typische Betriebe Restaurant, Bar, Hotel WĂĽrstelstand, Automaten, SchutzhĂĽtte

⚠️ Achtung: Sobald du auch nur eine dieser Grenzen überschreitest — etwa einen neunten Sitzplatz einrichtest oder offenen Alkohol ausschenkst — bist du im reglementierten Gastgewerbe und brauchst den Befähigungsnachweis.

Voraussetzungen fĂĽr die Gastgewerbe-Konzession

Für das reglementierte Gastgewerbe müssen persönliche, fachliche und betriebliche Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt eine davon, kann die Gewerbeberechtigung nicht erteilt werden.

Persönliche Voraussetzungen

Du musst eigenberechtigt (in der Regel volljährig) sein und darfst keinen Ausschlussgrund nach der Gewerbeordnung aufweisen. Dazu zählen etwa bestimmte gerichtliche Verurteilungen oder ein laufendes Insolvenzverfahren. EU-/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Bürger sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Für Drittstaatsangehörige gelten zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen.

Fachliche Voraussetzungen

Der Befähigungsnachweis ist die zentrale fachliche Voraussetzung. Er belegt, dass du über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Betrieb eines Gastgewerbes verfügst. Die konkreten Wege zum Nachweis sind im nächsten Abschnitt ausführlich beschrieben.

Betriebliche Voraussetzungen

Du benötigst einen konkreten Standort, an dem das Gewerbe ausgeübt werden soll. Wichtig ist hier die Unterscheidung: Die Gastgewerbeberechtigung bezieht sich auf dich oder dein Unternehmen — die Betriebsanlagengenehmigung dagegen auf den Standort und seine Auswirkungen auf Nachbarn und Umwelt. Beides wird separat beantragt, und beides muss vorliegen, bevor du öffnen darfst.

Checkliste — Erfülle ich die Grundvoraussetzungen?

✅ Eigenberechtigung / Volljährigkeit

âś… Kein Gewerbeausschlussgrund

âś… StaatsbĂĽrgerschaft oder Gleichstellung

✅ Befähigungsnachweis (oder alternative Lösung)

âś… Konkreter Betriebsstandort

Befähigungsnachweis: Welche Wege gibt es?

Der Befähigungsnachweis kann auf mehreren Wegen erbracht werden — die klassische Befähigungsprüfung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Entscheidend ist, dass du die fachliche Eignung nachweisen kannst, nicht wie du sie erworben hast.

Ausbildung und Praxis

Als Befähigungsnachweis werden unter anderem anerkannt: ein Lehrabschluss in einem gastgewerblichen Beruf (Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/in), der Abschluss einer Tourismusschule (z. B. HLT, Gastgewerbefachschule) oder eine Kombination aus fachlicher Ausbildung und einschlägiger Berufspraxis.

⚠️ Achtung: Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) im Jahr 2024 reicht ein allgemeiner Hochschulabschluss — etwa in Betriebswirtschaft — grundsätzlich nicht mehr automatisch als Befähigungsnachweis. Es muss ein konkreter fachlicher Bezug zum Gastgewerbe bestehen.

Befähigungsprüfung

Die Befähigungsprüfung Gastgewerbe wird über das WIFI angeboten. Sie besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und deckt Themen wie Betriebsführung, Lebensmittelrecht, Hygiene und Kalkulation ab. Vorbereitungskurse dauern je nach Bundesland mehrere Wochen. Die Kosten für Kurs und Prüfung variieren, liegen aber typischerweise im Bereich von einigen hundert bis über tausend Euro.

Individuelle Befähigung

Wenn du keinen der klassischen Nachweise erbringen kannst, besteht die Möglichkeit einer individuellen Befähigung nach § 19 GewO. Die zuständige Behörde prüft dabei, ob du durch Berufserfahrung, Weiterbildungen oder andere Qualifikationen über die nötigen Kenntnisse verfügst. Der Antrag ist kostenlos. Auch eine Teiltätigkeit — also die Beschränkung auf einen bestimmten Bereich des Gastgewerbes — kann festgestellt werden.

Gewerberechtlicher Geschäftsführer als Lösung

Wenn du selbst keinen Befähigungsnachweis hast, kannst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Diese Person muss den Befähigungsnachweis besitzen, mindestens zur Hälfte der Betriebszeit im Betrieb anwesend sein und in einem echten Beschäftigungsverhältnis stehen. Dieser Weg wird in der Praxis häufig genutzt — etwa bei Quereinsteigern oder Unternehmen, deren Inhaber aus einer anderen Branche kommen.

Weg zum Befähigungsnachweis Für wen geeignet? Zeitaufwand
Lehrabschluss / Tourismusschule Personen mit gastgewerblicher Ausbildung Bereits abgeschlossen
Befähigungsprüfung (WIFI) Quereinsteiger mit Lernbereitschaft Mehrere Wochen (Kurs + Prüfung)
Individuelle Befähigung (§ 19 GewO) Personen mit einschlägiger Berufserfahrung Behördliche Prüfung, variabel
Gewerberechtlicher Geschäftsführer Inhaber ohne eigene Qualifikation Sofort, wenn GF verfügbar

Konzession beantragen: Ablauf, Unterlagen und zuständige Behörde

Die Gastgewerbeberechtigung wird bei der zuständigen Gewerbebehörde angemeldet — das ist je nach Standort die Bezirkshauptmannschaft (BH) oder der Magistrat (in Statutarstädten wie Wien, Graz, Linz). In Wien ist die MA 63 zuständig.

Typischer Ablauf:

  1. Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde einreichen
  2. Befähigungsnachweis beilegen (oder Geschäftsführer benennen)
  3. Behörde prüft die Unterlagen und die persönliche Zuverlässigkeit
  4. Eintragung im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)
  5. Allenfalls erforderliche Betriebsanlagengenehmigung gesondert beantragen

Typische Unterlagen:

  • AusgefĂĽlltes Anmeldeformular
  • Befähigungsnachweis (Zeugnis, PrĂĽfungsbestätigung oder Bescheid)
  • GĂĽltiger Lichtbildausweis
  • Strafregisterbescheinigung
  • Ggf. GeschäftsfĂĽhrervertrag und dessen Befähigungsnachweis
  • Miet- oder Eigentumsnachweis zum Standort

👉 Tipp: Die Gewerbeanmeldung kann in vielen Fällen auch online über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen. Die Berechtigung gilt ab Eintragung im GISA — der Betrieb darf aber erst aufgenommen werden, wenn auch alle weiteren erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Konzession ist nicht alles: Wann brauchst du zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung?

Die Gastgewerbeberechtigung erlaubt dir, das Gewerbe auszuüben — sie sagt aber nichts über deinen konkreten Standort aus. Sobald dein Betrieb Nachbarn, Kunden oder die Umwelt beeinträchtigen könnte (etwa durch Lärm, Geruch oder Abwasser), brauchst du zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung.

In der Praxis betrifft das die meisten Gastronomiebetriebe. Typische Auslöser sind Küchenbetrieb mit Abluft, Musik, ein Gastgarten oder ein Fettabscheider. Die Genehmigung wird bei der gleichen Behörde beantragt, erfordert aber einen Einreichplan, eine Betriebsbeschreibung und in vielen Fällen ein Lärmgutachten.

Gastgewerbeberechtigung Betriebsanlagengenehmigung
Berechtigt zur GewerbeausĂĽbung Genehmigt den konkreten Standort
Bezieht sich auf die Person / das Unternehmen Bezieht sich auf die Betriebsanlage
Befähigungsnachweis als Voraussetzung Bau- und Emissionsprüfung als Voraussetzung
Einmalige Anmeldung Bei wesentlichen Änderungen erneut erforderlich

⚠️ Achtung: Den Betrieb ohne aufrechte Betriebsanlagengenehmigung zu eröffnen, kann zu behördlichen Auflagen bis hin zur Betriebsschließung führen.

Sonderfälle und Ausnahmen: kleine Konzession, Buschenschank, Gastgarten & Co.

Einige Suchbegriffe rund um die Gastgewerbe-Konzession beziehen sich auf Sonderfälle, die eigenen Regeln folgen. Hier ein kompakter Überblick:

Sonderfall Regelung Befähigungsnachweis?
Freies Gastgewerbe („kleine Konzession") Max. 8 Plätze, einfache Speisen, kein offener Alkohol Nein
Buschenschank Selbsterzeugte Getränke, kalte Speisen, max. 7 Monate/Jahr, nur Familienarbeitskräfte Nein (eigene Landesregeln)
Gastgarten (bis 75 Plätze) Vereinfachte Anzeige nach § 76a GewO, strenge Lärmregeln, Betriebszeiten eingeschränkt Entfällt (Teil der Betriebsanlage)
SchutzhĂĽtte Einfache Verabreichung fĂĽr Wanderer, begrenzte Ă–ffnungszeiten Nein
Beherbergung bis 10 Betten FrĂĽhstĂĽck und kleine Imbisse, kein umfangreiches Gastgewerbe Nein

💡 Merke: Der Begriff „kleine Konzession" ist kein offizieller Rechtsterminus, sondern wird umgangssprachlich für das freie Gastgewerbe oder für eingeschränkte Konstellationen verwendet. Wenn du diesen Begriff bei der Behörde oder der WKO verwendest, frag konkret nach, welche Berechtigung zu deinem Vorhaben passt — damit vermeidest du Missverständnisse.

Was kostet die Konzession?

Die Gesamtkosten hängen davon ab, welchen Weg du zum Befähigungsnachweis wählst und wie aufwendig dein Standort genehmigungstechnisch ist. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Kategorien einteilen:

Fixkosten — fallen fast immer an:

  • Gewerbeanmeldung: ca. 50–100 €
  • Strafregisterbescheinigung: ca. 20–30 €

Mögliche Zusatzkosten — je nach Qualifikationsweg:

  • BefähigungsprĂĽfung inkl. Vorbereitungskurs (WIFI): ca. 1.000–2.500 €
  • Individuelle Befähigung (Antrag nach § 19 GewO): kostenlos
  • Gewerberechtlicher GeschäftsfĂĽhrer: kein Behördenkosten, aber laufende Personalkosten

Größter Kostentreiber — der Standort:

  • Betriebsanlagengenehmigung: ca. 300–2.000 €, bei komplexeren Betrieben auch deutlich mehr
  • Zusätzlich können Gutachten (Lärm, Abluft, Hygiene) und bauliche Anpassungen anfallen, die schnell in den vierstelligen Bereich gehen

👉 Tipp: Erkundige dich vor der Anmeldung bei deiner Wirtschaftskammer nach aktuellen Förderungen. Gründerförderungen oder Bildungsförderungen des jeweiligen Bundeslandes können einen Teil der Kurskosten abdecken.

Häufige Fragen

Brauche ich fĂĽr einen WĂĽrstelstand eine volle Konzession?

Nicht unbedingt. Solange dein Würstelstand maximal 8 Verabreichungsplätze hat, du nur einfache Speisen anbietest und keinen offenen Alkohol ausschenkst, fällt das unter das freie Gastgewerbe. Eine volle Gastgewerbeberechtigung mit Befähigungsnachweis ist dann nicht nötig. Sobald du aber offenen Wein, Spirituosen oder mehr als 8 Plätze anbietest, wechselst du ins reglementierte Gastgewerbe.

Was ist der Unterschied zwischen Gastgewerbeberechtigung und Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist der formale Verwaltungsakt, mit dem du dein Gewerbe bei der Behörde registrierst — das gilt für jedes Gewerbe. Die Gastgewerbeberechtigung ist die spezifische Berechtigung für das reglementierte Gastgewerbe, die zusätzlich einen Befähigungsnachweis voraussetzt. Ohne diesen Nachweis wird die Anmeldung nicht eingetragen. Beide hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe.

Kann ich mit einem gewerberechtlichen Geschäftsführer sofort starten?

Im Prinzip ja — vorausgesetzt, der Geschäftsführer erfüllt alle Voraussetzungen und ist bei der Gewerbeanmeldung bereits benannt. Wichtig: Der Geschäftsführer muss mindestens zur Hälfte der Betriebszeit tatsächlich im Betrieb anwesend sein und in einem echten Beschäftigungsverhältnis stehen. Eine rein formale Benennung ohne reale Tätigkeit reicht nicht.

Brauche ich fĂĽr Alkoholausschank immer das reglementierte Gastgewerbe?

In den meisten Fällen ja. Offener Ausschank von Wein, Spirituosen oder Cocktails fällt grundsätzlich unter das reglementierte Gastgewerbe. Die einzige Ausnahme im freien Gastgewerbe: Bier in handelsüblich verschlossenen Gefäßen — also Flaschen oder Dosen, die nicht vor Ort geöffnet und eingeschenkt werden. Sobald du Fassbier zapfst oder offenen Wein ausschenkst, brauchst du den Befähigungsnachweis.

Wie lange dauert es, bis ich tatsächlich öffnen kann?

Die reine Gewerbeanmeldung ist oft innerhalb weniger Wochen erledigt. Der eigentliche Zeitfresser ist in vielen Fällen die Betriebsanlagengenehmigung — hier können Gutachten, Auflagen und Behördenwege mehrere Monate dauern. Plane insgesamt mit 2 bis 6 Monaten Vorlauf zwischen Erstberatung und tatsächlicher Betriebseröffnung, je nach Standort und Komplexität.

Christian
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GrĂĽnder von shoperate

Die Gastgewerbeberechtigung ist für die meisten Gastronomiebetriebe in Österreich Pflicht. Entscheidend ist, ob dein Konzept unter das reglementierte Gastgewerbe fällt oder ob eine der freien Varianten mit ihren engen Grenzen ausreicht. In beiden Fällen solltest du frühzeitig klären, welche Voraussetzungen du erfüllst und welche Nachweise du erbringen musst.

Der Befähigungsnachweis kann über verschiedene Wege erlangt werden — von der klassischen Prüfung über die individuelle Befähigung bis zum gewerberechtlichen Geschäftsführer. Wichtig ist außerdem: Die Konzession allein reicht oft nicht. Prüfe vor der Eröffnung, ob du zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung benötigst, und plane dafür ausreichend Vorlauf ein.

Wer die einzelnen Schritte sauber abarbeitet und die richtigen Unterlagen bereithält, spart Zeit und vermeidet unnötige Verzögerungen beim Start in die Selbstständigkeit.

lg Christian und das Team von shoperate

shoperate | Die smarte Registrierkasse
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Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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