Die Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte ist in Österreich Pflicht — für Restaurants, Cafés, Bäckereien und jeden anderen Betrieb mit offenen Lebensmitteln. Dieser Leitfaden erklärt dir die gesetzlichen Grundlagen, zeigt alle 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene und gibt dir konkrete Vorlagen für die richtige Umsetzung in deinem Betrieb.

Die Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte ist in Österreich seit 13. Dezember 2014 gesetzlich verpflichtend. Jeder Betrieb, der unverpackte Lebensmittel anbietet, muss seine Gäste über enthaltene Allergene informieren — entweder schriftlich auf der Speisekarte oder mündlich durch geschultes Personal.
Die Rechtsgrundlage bildet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (VO EU Nr. 1169/2011). Sie definiert 14 Hauptallergene, die bei unverpackten Speisen und Getränken angegeben werden müssen. In Österreich regelt die Allergeninformationsverordnung (BGBl. II Nr. 175/2014) die konkrete Umsetzung für die Gastronomie.
Das Ziel: Gäste mit Allergien oder Unverträglichkeiten sollen vor der Bestellung erkennen können, welche Stoffe in einem Gericht enthalten sind. Das betrifft nicht nur klassische Speisen, sondern auch Beilagen, Saucen, Dressings und Getränke.
👉 Tipp: Die Kennzeichnung schützt nicht nur deine Gäste — sie schützt auch dich als Betreiber vor Haftungsfragen.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung definiert 14 Hauptallergene, die bei jeder unverpackten Speise angegeben werden mĂĽssen. In Ă–sterreich hat sich ein Buchstabencode von A bis R etabliert, der Verwechslungen mit Zusatzstoff-Nummern vermeidet.
⚠️ Achtung: Auch wenn ein Allergen nur in einer Zutat vorkommt — etwa Sellerie in einer Gewürzmischung — muss es angegeben werden. Prüfe deshalb auch Fertigprodukte, Fonds und Saucen auf ihre Inhaltsstoffe.
Es gibt wenige Ausnahmen: Raffiniertes Sojaöl, Glukosesirup aus Weizen oder Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamine sind unter bestimmten Bedingungen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Im Zweifel gilt: lieber kennzeichnen.
Die Allergenkennzeichnungspflicht gilt fĂĽr jeden Betrieb in Ă–sterreich, der unverpackte Lebensmittel an Endverbraucher abgibt. Das betrifft deutlich mehr Betriebe, als viele denken.
Konkret gilt die Pflicht fĂĽr:
Auch Festveranstaltungen mit gewerblichem Charakter fallen darunter — etwa Vereinsfeste mit Essensverkauf.
Ausgenommen sind rein private Veranstaltungen ohne gewerblichen Hintergrund, etwa eine Geburtstagsfeier im eigenen Garten.
💡 Merke: Sobald du Lebensmittel gewerblich oder öffentlich anbietest, bist du zur Allergeninformation verpflichtet — unabhängig von der Betriebsgröße.
Die Allergeninformationsverordnung lässt dir zwei Wege offen: schriftlich oder mündlich. Beide sind zulässig — die Anforderungen unterscheiden sich aber deutlich.
Die schriftliche Variante ist der Standardweg in der Gastronomie. Du gibst die Allergene direkt bei jedem Gericht auf der Speisekarte an — meist als Buchstabencodes in Klammern.
Mögliche Formate:
Der Vorteil: Gäste können sich selbstständig informieren, ohne nachfragen zu müssen. Das entlastet dein Servicepersonal und verringert Fehlerquellen.
Wenn du keine schriftliche Kennzeichnung auf der Karte hast, muss dein Personal die Allergeninformation auf Nachfrage mündlich weitergeben können. Dafür gelten drei Voraussetzungen:
👉 Tipp: In der Praxis ist die schriftliche Kennzeichnung deutlich sicherer. Sie funktioniert auch bei Personalwechsel, Stoßzeiten und Sprachbarrieren zuverlässig.
Du weißt jetzt, dass du kennzeichnen musst. Hier geht es um das Wie — also um die konkrete Gestaltung deiner Speisekarte.
Das in Ă–sterreich empfohlene System verwendet Buchstabencodes von A bis R. Jeder Buchstabe steht fĂĽr eines der 14 Hauptallergene. Du setzt die Codes direkt hinter das jeweilige Gericht.
Beispiel auf der Speisekarte:
Diese Codes sind kurz, platzsparend und in der österreichischen Gastronomie weit verbreitet.
Alternativ kannst du statt der Buchstaben auch Kurzbezeichnungen verwenden — also die Allergene direkt ausschreiben:
Das ist leserfreundlicher, braucht aber mehr Platz auf der Karte. Beide Varianten sind gleichwertig zulässig.
Unabhängig vom gewählten Format gilt:
Was nicht zulässig ist:
⚠️ Achtung: Auch die Auslobung „allergenfrei" ist riskant. Sie kann als Garantie ausgelegt werden und hat bei Fehlern haftungsrechtliche Konsequenzen.
So kann eine korrekt gekennzeichnete Speisekarte in der Praxis aussehen — mit Buchstabencodes, Legende und klarer Struktur:
Legende: A = Gluten · B = Krebstiere · C = Eier · D = Fisch · E = Erdnüsse · F = Soja · G = Milch · H = Schalenfrüchte · L = Sellerie · M = Senf · N = Sesam · O = Sulfite · P = Lupinen · R = Weichtiere
Dieses Beispiel zeigt die wichtigsten Prinzipien: Jedes Gericht ist einzeln gekennzeichnet, die Codes stehen direkt neben dem Gericht und die Legende ist auf derselben Seite sichtbar. Du kannst die Codes in Klammern setzen, fett oder farblich hervorheben — solange sie deutlich lesbar bleiben.
👉 Tipp: Drucke die Legende auch auf die Rückseite der Speisekarte oder als Tischaufsteller. So haben Gäste sie beim Blättern immer im Blick.
Die Allergeninformationsverordnung verlangt eine interne Dokumentation — unabhängig davon, ob du schriftlich oder mündlich informierst. Das wird in der Praxis oft vergessen.
Was dokumentiert werden muss:
Wichtig: Du musst keine Rezepte offenlegen. Die Dokumentation enthält nur die Zutaten — nicht die Mengen oder Zubereitungsschritte. Gäste haben keinen Anspruch auf Einsicht in deine Rezeptur.
Formate fĂĽr die Dokumentation:
👉 Tipp: Aktualisiere die Dokumentation bei jedem Lieferantenwechsel oder Rezeptänderung. Ähnlich aussehende Produkte verschiedener Hersteller können unterschiedliche Allergene enthalten.
Eine Schulungspflicht besteht nur, wenn du die Allergeninformation mĂĽndlich weitergibst. In diesem Fall muss mindestens eine geschulte Person pro Schicht anwesend sein.
Schulungsinhalte:
Die Schulung kann intern durchgefĂĽhrt werden, wenn die fachliche Kompetenz vorhanden ist. Alternativ bieten Fachgruppen der Wirtschaftskammer und externe Anbieter Schulungen an. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestdauer, aber die Inhalte mĂĽssen nachweislich vermittelt worden sein.
Schulungsnachweise werden von der Lebensmittelinspektion kontrolliert. Halte deshalb fest, wer wann geschult wurde — idealerweise mit Unterschrift und Datum.
💡 Merke: Auch bei schriftlicher Kennzeichnung auf der Karte ist es sinnvoll, dein Servicepersonal zu schulen. So können Mitarbeiter bei Rückfragen kompetent antworten.
In der Praxis treten immer wieder dieselben Fehler auf. Die meisten lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden.
âś… Checkliste: Jedes Gericht einzeln gekennzeichnet? Legende sichtbar? Dokumentation aktuell? Schulungsnachweis vorhanden? Dann bist du auf der sicheren Seite.
Ja. Auch Getränke fallen unter die Kennzeichnungspflicht, sobald sie offen ausgeschenkt oder auf der Karte geführt werden. Das betrifft zum Beispiel Wein (Sulfite, Code O), Bier (Gluten, Code A) oder Cocktails mit Milch (Code G). Die Information muss bei der Bestellung verfügbar sein.
Eine Allergie ist eine Reaktion des Immunsystems auf bestimmte Eiweißbestandteile — schon kleinste Mengen können Symptome auslösen, bis hin zum anaphylaktischen Schock. Eine Unverträglichkeit (Intoleranz) hat andere Ursachen, etwa einen Enzymmangel wie bei Laktoseintoleranz. Für die Kennzeichnungspflicht spielt der Unterschied keine Rolle: Beide sind abgedeckt.
Nein. Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich auf tatsächlich verwendete Zutaten — nicht auf mögliche Spuren durch Kreuzkontamination. Ein freiwilliger Hinweis wie „Trotz sorgfältiger Herstellung können Spuren allergener Stoffe enthalten sein" ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.
Die Lebensmittelinspektion kontrolliert die Einhaltung der Allergeninformationsverordnung. Bei Mängeln wird grundsätzlich ein Maßnahmenbescheid gemäß § 39 LMSVG erlassen. Du erhältst eine Frist zur Mängelbehebung. Bei wiederholten Verstößen können Geldstrafen verhängt werden.
Ja. Tagesgerichte und wechselnde Speisen unterliegen derselben Pflicht. Du kannst Tagesgerichte auch mündlich deklarieren — vorausgesetzt, du erfüllst die Anforderungen (geschultes Personal, Dokumentation, Hinweisschild). Die Kombination aus schriftlicher Karte für Standardgerichte und mündlicher Auskunft für Tagesgerichte ist ausdrücklich zulässig.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) stellt kostenlose Vorlagen bereit: Muster-Speisekarten mit Allergencodierung, Zutatenblätter zur Dokumentation und Schulungsunterlagen. Auch das Österreichische Lebensmittelbuch enthält im Anhang 3 eine Empfehlung zur schriftlichen Allergeninformation mit Beispielen.

Die Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte ist seit 2014 in Österreich gesetzlich vorgeschrieben — und betrifft jeden Betrieb, der unverpackte Speisen oder Getränke anbietet. Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist kein Hexenwerk.
Mit den Buchstabencodes A bis R, einer sichtbaren Legende und einer internen Zutatendokumentation erfüllst du die wichtigsten Anforderungen. Achte darauf, dass deine Kennzeichnung bei jeder Rezeptänderung oder jedem Lieferantenwechsel aktualisiert wird — und dass mindestens eine geschulte Person im Team Bescheid weiß.
Die häufigsten Probleme entstehen nicht durch Unwissen, sondern durch fehlende Aktualisierung und Dokumentation. Wer hier sauber arbeitet, schützt seine Gäste, vermeidet Beanstandungen durch die Lebensmittelinspektion und schafft Vertrauen.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂĽr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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