Ein Tattoostudio in Österreich zu eröffnen ist anspruchsvoll, aber mit der richtigen Planung machbar. Dieser Leitfaden führt dich in 11 Schritten durch alle Voraussetzungen — von Konzept und Befähigungsprüfung über Gewerbeanmeldung, Hygiene und Kosten bis zum Marketing — und zeigt dir, welche rechtlichen Vorgaben du vor dem Start prüfen solltest.

Ein Tattoostudio in Österreich zu eröffnen heißt deutlich mehr, als ein paar Möbel zu kaufen und Kunden zu empfangen. Du brauchst eine fachliche Qualifikation, eine Gewerbeberechtigung, ein belastbares Hygienekonzept und eine realistische Finanzplanung. Im Gegensatz zu vielen deutschen Ratgebern zählt das Tätowieren in Österreich zu den reglementierten Gewerben: Es ist ein Teilbereich der Kosmetik (Schönheitspflege) und an einen Befähigungsnachweis gebunden.
Konkret bedeutet das: Du absolvierst einen Lehrgang am WIFI, BFI oder einer vergleichbaren Einrichtung, legst die Befähigungsprüfung ab, meldest dein Gewerbe beim Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft an und richtest dein Studio so ein, dass es den Ausübungsregeln (BGBl. II Nr. 141/2003) entspricht. Dazu kommen Einwilligungserklärungen, Risiko-Aufklärung, Dokumentation über zehn Jahre, Versicherungen, SVS-Anmeldung und ein Kassensystem.
Wer ein eigenes Tattoo Studio eröffnen will, sollte alle Voraussetzungen in Österreich früh prüfen — die Befähigungsfrage entscheidet darüber, ob du überhaupt loslegen darfst. Der finanzielle Rahmen liegt für ein klassisches Ladenstudio realistisch zwischen rund 25.000 € und 60.000 € Startinvestition, je nach Standort, Ausstattung und Umbauaufwand. Wer von Anfang an sauber plant, spart sich später teure Nachbesserungen, Behördenauflagen und Image-Schäden.
💡 Merke: Ohne Lehrgang und Befähigungsprüfung kannst du in Österreich grundsätzlich kein Tattoostudio führen.
Die folgende Übersicht zeigt dir den gesamten Weg vom ersten Konzept bis zur Eröffnung. Jeder Schritt baut auf dem vorigen auf — wer eine Stufe überspringt, riskiert Behördenauflagen, fehlende Versicherungsdeckung oder eine schiefe Kostenstruktur.
In den folgenden Abschnitten gehen wir jeden dieser Schritte einzeln durch — mit den österreichischen Besonderheiten, konkreten Richtkosten und einer Checkliste, was du am Ende jedes Schritts geprüft haben solltest.
Bevor du dich um Gewerbe, Räume oder Geld kümmerst, klärst du das Wichtigste: Was für ein Studio willst du eigentlich aufbauen? Ein klares Konzept entscheidet darüber, ob du in einem überfüllten Markt austauschbar wirkst oder gezielt nachgefragt wirst.
Drei Fragen bilden den Kern:
Aus diesen drei Antworten ergibt sich fast automatisch dein USP. Ein Studio, das ausschließlich filigrane Fineline-Arbeiten anbietet, kommuniziert anders, sieht anders aus und braucht andere Räume als ein klassisches Walk-in-Studio in einer Einkaufsstraße.
Mach eine kurze, ehrliche Konkurrenzanalyse in deiner Stadt: Welche Studios sind etabliert? Welche Stile fehlen? Wo sind die Wartezeiten lang — dort gibt es Nachfrage, die nicht bedient wird. Schau dir die Instagram-Profile der Top-Studios in deinem Einzugsgebiet an. Du siehst sofort, wer wie viele Termine bekommt und in welchen Stilen wirklich Bedarf besteht.
Parallel dazu solltest du ein eigenes Portfolio aufbauen. Ohne sichtbare Arbeiten — ob digital, auf Übungshaut oder als Praktikant in einem fremden Studio entstanden — wird es schwierig, Kunden zu überzeugen.
✅ Konzept-Check — dein Konzept steht, wenn:
In Österreich darfst du nicht einfach „einen Gewerbeschein lösen" und loslegen. Die fachliche Qualifikation zum Piercen und Tätowieren ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch zwei Belege nachgewiesen: das Zeugnis über den Lehrgang für das Piercen und Tätowieren und das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung. Das regelt die Kosmetik-Verordnung (BGBl. II Nr. 139/2003 in der geltenden Fassung).
Tätowieren gilt dabei als Teilbereich des reglementierten Gewerbes der Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß § 94 Z 42 der Gewerbeordnung.
Der Lehrgang findet typischerweise am WIFI der Wirtschaftskammer oder am BFI statt und umfasst mindestens 97 Unterrichtseinheiten Theorie plus praktische Ausbildung. Die Inhalte sind in der Verordnung detailliert geregelt und decken die Bereiche ab, die du im Alltag wirklich brauchst.
Inhaltlich beschäftigst du dich im Lehrgang mit Hygiene und Infektionslehre (Virologie, Bakteriologie, Mykologie), Desinfektion und Sterilisation, Dermatologie, Kontraindikationen, Erster Hilfe, Materialkunde (Farben, Metalle), rechtlichen Grundlagen sowie der Einschätzung von Minderjährigen. Die praktische Ausbildung erfolgt unter Anleitung eines Tätowierers mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem Arzt mit entsprechenden Kenntnissen.
Die Kosten für Lehrgang und Prüfung liegen je nach Anbieter grob zwischen 2.500 € und 4.500 €, dazu kommen Materialkosten für die praktische Ausbildung. Plane realistisch mehrere Monate bis ein Jahr für diesen Schritt ein.
⚠️ Achtung: Wer das Tätowieren in einem anderen Land erlernt oder dort schon selbstständig ausgeübt hat, kann unter Umständen eine Anerkennung beantragen. Die Regeln dazu sind im Einzelfall komplex — kläre das vor jeder Gewerbeanmeldung mit der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder dem Gründerservice der WKO ab.
💡 Merke: Praktische Erfahrung in einem etablierten Studio (Praktikum, Anstellung, Hospitanz) ist neben dem formalen Nachweis der zweite wichtige Pfeiler. Behörden und spätere Kunden interessieren sich vor allem dafür, wie sicher und sauber du tatsächlich arbeitest.
Ein Tattoostudio verursacht Einmalkosten und laufende Kosten — und beides musst du vor der Eröffnung sauber durchrechnen. Der Businessplan zwingt dich, ehrlich zu schätzen, wie viele Termine du brauchst, um die Fixkosten zu decken, und wann der Punkt erreicht ist, an dem du Gewinn machst.
Ein tragfähiger Businessplan enthält folgende Bausteine:
Die folgende Übersicht zeigt typische Kostenpositionen für ein klassisches Ladenstudio in einer mittelgroßen österreichischen Stadt. Die Spannen sind bewusst breit, weil viel von Standort, Anspruch und Verhandlungsgeschick abhängt.
Insgesamt landest du für die Eröffnung realistisch zwischen rund 25.000 € und 60.000 €, in Top-Lagen mit aufwendigem Umbau auch deutlich höher. Plane unbedingt eine Liquiditätsreserve für die ersten sechs bis zwölf Monate ein — die Auslastung wächst meist langsamer als die Fixkosten.
Für die Finanzierung kommen Eigenkapital, Bankkredit, Förderungen der Austria Wirtschaftsservice (aws), der Jungunternehmer-Förderung und das Gründerservice der WKO infrage. Letzteres bietet kostenlose Erstgespräche, Businessplan-Vorlagen und eine Übersicht über aktuelle Förderungen pro Bundesland.
👉 Tipp: Nimm das kostenlose Erstgespräch beim Gründerservice deiner Landeskammer vor der Bankgesprächs-Phase. Du bekommst dort eine zweite Meinung zu Zahlen und sparst dir später unangenehme Rückfragen vom Kreditreferenten.
Sobald du Qualifikation und Businessplan in der Hand hast, geht es zur formalen Gründung. In Österreich meldest du dein Gewerbe nicht beim deutschen „Gewerbeamt", sondern je nach Standort beim Magistrat (in Statutarstädten wie Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt) oder bei der Bezirkshauptmannschaft. Das ist deine zentrale Anlaufstelle für alle gewerberechtlichen Fragen.
Für die Anmeldung des Gewerbes „Kosmetik (Schönheitspflege), Teilbereich Piercen und Tätowieren" brauchst du in der Regel:
Die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei, bei juristischen Personen oder besonderen Konstellationen können Verwaltungsabgaben anfallen. Sobald das Gewerbe eingetragen ist, bist du Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer und der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. Daraus ergeben sich jährliche Kammerumlagen und Grundumlagen.
Direkt im Anschluss folgen weitere Behörden:
Bei der Rechtsform entscheiden sich Tattoostudios in den meisten Fällen für das Einzelunternehmen. Es ist einfach zu gründen, hat geringe laufende Verwaltungskosten und passt zu Studios mit einer:einem Inhaber:in. Eine GmbH oder FlexCo kann sinnvoll werden, wenn du mit Partnern startest, hohe Haftungsrisiken absichern willst oder Investoren einbeziehst.
Behörden-Checkliste:
✅ Magistrat / Bezirkshauptmannschaft → Gewerbeanmeldung
✅ WKO / Bundesinnung FKM → Pflichtmitgliedschaft
✅ Finanzamt → Steuernummer, USt-Status
✅ SVS → Sozialversicherung
✅ Bezirksverwaltungsbehörde → Hygieneaufsicht
⚠️ Achtung: Manche Bundesländer und Gemeinden haben zusätzliche Auflagen, etwa zu Betriebsanlagen, Lärmschutz oder Sondernutzung von Räumen. Frag vor der Anmietung bei der zuständigen Stelle nach, ob deine Wunschimmobilie für ein Tattoostudio überhaupt zugelassen werden kann.
Der Standort ist eine der teuersten und gleichzeitig schwersten Entscheidungen. Er beeinflusst Frequenz, Miete, Wahrnehmung deines Studios und die Erfüllung der Hygieneauflagen. Drei Lagetypen sind in Österreich üblich.
Neben der Lage musst du die räumlichen Anforderungen prüfen. Ein Tattoostudio braucht klar getrennte Bereiche, weil sich Empfang, Beratung, Arbeitsplatz und Sterilisation hygienisch nicht überlappen dürfen. Typische Mindestausstattung:
Achte auf gute Belüftung, sehr gute Beleuchtung, glatte und desinfizierbare Oberflächen, Fließwasser am Arbeitsplatz und Stromanschlüsse in ausreichender Zahl. Klassische Wohnungen mit Teppichboden oder Holzpaneelen sind für ein Studio fast immer ungeeignet.
Prüfe vor Vertragsunterschrift drei Punkte:
👉 Tipp: Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, schick Plan und Konzept zur Vorprüfung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Du erfährst frühzeitig, ob deine Hygieneplanung umsetzbar ist und sparst dir teure Nachbesserungen nach Eröffnung.
Die Ausstattung soll professionelles Arbeiten, einwandfreie Hygiene und effiziente Abläufe ermöglichen. Spare nie an Sterilisation, Nadeln, Farben und Einwegmaterial — hier liegen die größten Risiken für Kunden, Behörden und deinen Ruf.
Eine sinnvolle Grundausstattung gliedert sich in fünf Kategorien.
Tätowier-Equipment
Verbrauchsmaterial
Hygiene & Sterilisation
Möbel & Raumtechnik
Software & Backoffice
💡 Merke: Plane das Kassensystem früh in deinem Setup ein. Ab einem Jahresumsatz von 15.000 € und gleichzeitig mehr als 7.500 € Barumsätzen besteht in Österreich Registrierkassenpflicht — und es ist deutlich angenehmer, das System ab Tag eins sauber zu nutzen, als später nachzurüsten.
Hygiene ist im Tattoostudio kein „Nice-to-have". Sie ist die rechtliche und gesundheitliche Basis deines Betriebs und der Punkt, an dem Behördenkontrollen am genauesten hinsehen. Die wichtigsten Auflagen für Tattoostudios stehen in der Verordnung über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren (BGBl. II Nr. 141/2003). Ergänzend bietet die europäische Tattoo-Norm CEN/TC 435 (Tätowierdienstleistungen — Leitlinie für eine gute Praxis — Hygieneanforderungen) eine bewährte Orientierung für die Praxis.
💡 Merke: Deutsche Ratgeber sprechen häufig vom Gesundheitsamt, das ein Tattoostudio kontrolliert und Auflagen erteilt. In Österreich gibt es diese Behörde unter diesem Namen so nicht. Zuständig sind je nach Standort der Magistrat, die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise die jeweilige Gesundheits- bzw. Bezirksverwaltungsbehörde.
Ein vollständiges Hygienekonzept deckt fünf Bereiche ab.
Personenhygiene
Hautdesinfektion
Flächen- und Instrumentendesinfektion
Material und Farben
Abfallentsorgung
Zusätzlich gilt eine umfangreiche Dokumentationspflicht: Einwilligungserklärung, Aufklärung, Kurzbeschreibung der Leistung und die Chargennummern der verwendeten Farben und Stoffe sind festzuhalten und mindestens zehn Jahreverfügbar zu halten. Eine Kopie ist der Kundin oder dem Kunden auszuhändigen.
⚠️ Achtung: Auch ein einmaliger gravierender Verstoß gegen die Hygiene- oder Aufklärungsregeln kann dazu führen, dass die für die Gewerbeausübung erforderliche Zuverlässigkeit verloren geht — mit Konsequenzen bis hin zur Schließung. Dokumentation ist im Ernstfall dein wichtigster Schutz.
Hygiene-Mindeststandard im Studio:
✅ Schriftlicher Hygieneplan, sichtbar im Studio
✅ Autoklav mit nachvollziehbarem Sterilisationsprotokoll
✅ Lückenlose Chargen-Dokumentation pro Behandlung
✅ Aktualisierte Liste verbotener Farben/Inhaltsstoffe
✅ Schulungsnachweise für alle Mitarbeitenden
Vor jedem Tattoo brauchst du eine schriftliche Einwilligung der Kundin oder des Kunden. Das ist keine Formalität, sondern in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Die Einwilligung muss vor der Behandlung eingeholt werden, sie muss verständlich formuliert sein und ist gemeinsam mit der Aufklärung zehn Jahre lang aufzubewahren. Die WKO-Bundesinnung stellt aktuelle Muster zur Verfügung, die du an dein Studio anpassen kannst.
Die Aufklärung umfasst grundsätzlich folgende Punkte:
Eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aufklärung gehört in jede Kundenakte. Daneben dokumentierst du die erbrachte Leistung und die verwendeten Chargen.
Minderjährige Kund:innen sind besonders geregelt:
Halte dich strikt an diese Grenzen. Verstöße sind nicht nur rechtlich heikel, sondern für dein Studio existenzgefährdend.
Drei weitere Punkte werden in der Praxis oft übersehen, sind aber AT-spezifisch sehr relevant.
Dokumente, die pro Termin vorliegen sollten:
✅ Einwilligungserklärung zur Behandlung
✅ Aufklärungsblatt mit Risiken und Kontraindikationen
✅ Pflege- und Nachbehandlungs-Empfehlung
✅ ggf. Foto-Einwilligung (separat)
✅ bei Minderjährigen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Ein Tattoostudio steht und fällt mit klaren Preisen, sauberen Belegen und einer nachvollziehbaren Buchhaltung. Wenn du das von Tag eins richtig aufsetzt, sparst du dir später nicht nur Stress mit dem Finanzamt, sondern kannst auch besser sehen, ob dein Geschäft wirtschaftlich läuft.
Preisstruktur
Belege und Rechnungen
Registrierkasse und Steuern
In Österreich besteht Registrierkassenpflicht, sobald dein Studio jährlich mehr als 15.000 € Umsatz und gleichzeitig mehr als 7.500 € Barumsätze erzielt. „Barumsatz" umfasst neben Bargeld auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen direkt im Studio. Spätestens dann brauchst du eine manipulationssichere Registrierkasse mit Signatureinheit und einen Anfangs-Startbeleg.
Eine zeitgemäße Lösung wie shoperate kombiniert Kassensystem, Belegausstellung, Tagesabschluss und Anbindung an deine Buchhaltung in einem Tool. So sparst du dir Doppelarbeit zwischen Termin, Kassa und Steuererklärung.
Zu den steuerlichen Pflichten gehören außerdem:
Was du ab Tag 1 erfassen solltest:
✅ Termin und Dauer pro Kund:in
✅ Erbrachte Leistung und verwendete Chargen
✅ Verkaufsbetrag, Zahlungsart, Beleg-Nr.
✅ Materialverbrauch pro Termin (für saubere Kostenrechnung)
✅ Trinkgelder, Stornos, No-Shows separat
👉 Tipp: Lass dich vor der Eröffnung von einer:einem Steuerberater:in zu Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug und Pauschalierung beraten. Eine einzige Stunde Beratung kann dich davor bewahren, jahrelang Umsatzsteuer falsch zu behandeln.
Tätowieren ist eine körpernahe Dienstleistung mit echten Haftungsrisiken. Allergische Reaktionen, Infektionen oder unzufriedene Kund:innen führen schnell zu Forderungen, die ohne Versicherung existenzgefährdend sind. Die wichtigsten Bausteine im Überblick:
Die monatlichen Kosten variieren stark. Plane realistisch insgesamt mit 80 € bis 250 € im Monat für den Versicherungsmix.
💡 Merke: Vergleiche mindestens zwei bis drei Angebote von Versicherern, die explizit Tattoostudios versichern. Allgemeine Gewerbe-Policen schließen Tätowieren teilweise aus oder begrenzen die Deckung stark.
Tattoo-Marketing funktioniert anders als klassisches Handels-Marketing. Es ist stark visuell, persönlich und community-getrieben. Wer ohne Portfolio und ohne sichtbare Handschrift startet, hat es schwer — egal wie schön das Studio aussieht.
Diese fünf Bausteine bringen dir die meisten Termine in der Startphase.
Portfolio vor Eröffnung
Mindestens 15 bis 30 hochwertige Arbeiten, fotografiert in gutem Licht, sauber freigestellt. Wenn du noch wenig veröffentlichbare Arbeit hast, nutze die Wochen vor Eröffnung gezielt für Aufträge zu reduzierten Preisen mit ausdrücklicher Foto-Freigabe.
Instagram und TikTok
Beide Plattformen sind im Tattoo-Bereich dominant. Veröffentliche regelmäßig: fertige Arbeiten, Skizzen, kurze Behind-the-Scenes-Clips, Pflege-Tipps. Konsistenz im Stil ist wichtiger als Frequenz.
Google Business Profile
Wer in deiner Stadt nach „Tattoostudio Wien" oder „Tattoostudio Salzburg" sucht, landet auf Google Maps. Lege dein Profil sorgfältig an: vollständige Öffnungszeiten, hochwertige Fotos, Leistungsbeschreibung, korrekte Telefonnummer. Bitte zufriedene Kund:innen aktiv um Bewertungen.
Website mit klarer Struktur
Eine schlanke Website mit Stilrichtungen, Preis-Range, Buchungsprozess, FAQ und Pflegehinweisen wirkt professioneller als eine Instagram-Seite alleine — und sie ist suchmaschinen-relevant.
Lokale Kooperationen und Eröffnung
Andere kreative Betriebe (Friseur, Modegeschäft, Tattoo-Bedarf, Galerien) sind natürliche Multiplikatoren. Eine kleine Eröffnungsveranstaltung mit Live-Tattoo, Getränken und einer limitierten Flash-Aktion bringt Erstkund:innen und Social-Media-Material.
📅 Mini-Marketingplan vor Eröffnung:
⚠️ Achtung: Vermeide aggressives Preisdumping in der Eröffnungsphase. Niedrigpreis-Aktionen ziehen oft Kund:innen an, die später nicht zu deinem Preisniveau zurückkommen — und vermitteln ein Bild von Qualität, das du nachträglich kaum korrigieren kannst.
Nicht jede:r will mit einem Ladenstudio starten. Drei Sonderformen sind in der Praxis besonders gefragt — und alle drei haben in Österreich klare Spielregeln.
Tattoostudio zuhause oder „privat": Auch wenn du in der eigenen Wohnung arbeitest, ist die Tätigkeit gewerblich, sobald du dafür Geld nimmst. Das bedeutet: Gewerbeanmeldung, Befähigungsnachweis, Einhaltung der Ausübungsregeln, Dokumentation. „Privat" heißt in diesem Kontext nicht „ohne Regeln". Zusätzlich brauchst du in Mietwohnungen meist eine ausdrückliche Zustimmung der Vermietung; in Eigentumsanlagen kann die Eigentümergemeinschaft mitreden. Räume mit Teppich, schlechter Belüftung oder ohne separaten Sanitärbereich sind in der Regel nicht geeignet.
Mobiles Tätowieren klingt flexibel, ist aber hygienisch heikel. Du musst auch unterwegs Sterilisation, saubere Arbeitsflächen, Abfallentsorgung und Dokumentation sicherstellen. Vor jeder mobilen Einsatzart solltest du mit der zuständigen Behörde abklären, ob dein Konzept zulässig ist.
Gasttätowierer:innen sind ein häufiges Modell, gerade im internationalen Künstler-Austausch. Die WKO nennt drei zulässige Varianten: Die Person löst selbst einen österreichischen Gewerbeschein und weist die Qualifikation nach, sie wird als Arbeitnehmer:in im österreichischen Studio angemeldet, oder sie hat ein eigenes Gewerbe im EU/EWR-Raum und erbringt die Dienstleistung vorübergehend grenzüberschreitend (mit Dienstleistungsanzeige beim zuständigen Ministerium). Für Drittstaatsangehörige gelten die zusätzlichen Regeln des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.
💡 Merke: Wenn Gasttätowierer:in und Gastgeber:in beide selbstständig tätig sind und sich ein Studio teilen, haftet jede:r für die eigene Leistung. Halte Rechte und Pflichten schriftlich fest, bevor das erste Tattoo gestochen wird.
Ein Tattoostudio kann wirtschaftlich attraktiv sein, wenn die drei Hebel Auslastung, Stundensatz und Fixkosten zusammenpassen. Volle Kalender alleine reichen nicht — entscheidend ist, wie sauber du Termine planst, wie hoch deine Materialkosten pro Stunde sind und wie viele Stunden pro Woche du wirklich produktiv tätowierst.
Eine einfache Beispielrechnung für ein Ein-Personen-Studio in mittlerer Lage:
Davon gehen noch Einkommensteuer und allfällige Umsatzsteuer ab. Realistisch landest du bei einem solchen Setup im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich Nettoeinkommen pro Monat — bei voller Auslastung und stabiler Nachfrage.
Wo die Rechnung kippt:
⚠️ Achtung: Plane für die ersten 6 bis 12 Monate mit deutlich niedrigerer Auslastung. Bewertungen, Empfehlungen und das Vertrauen der Stammkundschaft brauchen Zeit. Wer ohne Liquiditätsreserve startet, gerät schon bei einer Krankheitswoche unter Druck.
👉 Tipp: Definiere für dich ein realistisches Ziel-Stundenkontingent und tracke wöchentlich, wie nahe du dran bist. Diese Zahl sagt dir schneller, ob du wirtschaftlich auf Kurs bist, als jede Monatsauswertung.
Tätowieren ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe und gehört zur Kosmetik (Schönheitspflege). Tätowieren darf grundsätzlich, wer den vorgeschriebenen Lehrgang absolviert, die Befähigungsprüfung abgelegt und das entsprechende Gewerbe angemeldet hat. Im Detail kommen je nach Konstellation Anerkennungs- oder Anstellungsregeln dazu — diese klärst du am besten vorab mit dem Gründerservice der WKO oder der Bezirkshauptmannschaft.
Du brauchst die fachliche Qualifikation (Lehrgang + Befähigungsprüfung), eine Gewerbeberechtigung für Kosmetik mit dem Teilbereich Piercen und Tätowieren, geeignete Räume nach den Ausübungsregeln, ein dokumentiertes Hygienekonzept, Einwilligungs- und Aufklärungsformulare, eine Sozialversicherung über die SVS sowie steuerliche und versicherungstechnische Anmeldungen. Praxis-Erfahrung in einem etablierten Studio ist zusätzlich sehr empfehlenswert.
Die zentralen Auflagen ergeben sich aus den Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren (BGBl. II Nr. 141/2003) sowie aus den hygienischen Anforderungen der einschlägigen Normen. Dazu zählen geeignete Räume mit klar getrennten Arbeits- und Sterilisationszonen, ein schriftlicher Hygieneplan, der Einsatz steriler Einwegmaterialien, REACH-konforme Farben, eine geregelte Abfallentsorgung sowie die Dokumentation jeder Behandlung samt Chargennummern über zehn Jahre. Zuständig für die Aufsicht sind je nach Standort Magistrat, Bezirkshauptmannschaft oder die jeweilige Gesundheits- bzw. Bezirksverwaltungsbehörde — die deutsche Behördenbezeichnung „Gesundheitsamt" existiert in Österreich in dieser Form nicht.
Für ein klassisches Ladenstudio liegen die Einmalkosten realistisch zwischen rund 25.000 € und 60.000 €. Darin enthalten sind Lehrgang und Prüfung, Umbau und Einrichtung, Maschinen und Equipment, Hygiene-Ausstattung, Anfangsbestand an Material, Kassensystem und Marketing. Dazu kommen monatliche Fixkosten von rund 2.000 € bis 5.000 € für Miete, Material, SVS, Versicherungen und Steuerberatung — die Bandbreite hängt stark von Lage und Größe ab.
Ja, ein Home-Studio ist in Österreich möglich, allerdings unter denselben Auflagen wie ein klassisches Studio. Du brauchst Gewerbeanmeldung, Befähigungsnachweis, ein funktionierendes Hygienekonzept und in den meisten Fällen die schriftliche Zustimmung der Vermietung oder Eigentümergemeinschaft. Räume müssen sich klar von der Privatnutzung trennen lassen und die hygienischen Mindeststandards erfüllen.
Das Tätowieren von Personen unter 16 Jahren ist verboten. Zwischen 16 und 18 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der mit der Pflege und Erziehung betrauten Person erforderlich. Beim Piercen gelten eigene Altersregeln, die nach Körperstelle und voraussichtlicher Heilungsdauer unterscheiden. Halte dich strikt an diese Vorgaben — Verstöße sind rechtlich heikel und für dein Studio existenzgefährdend.
Nein. In Österreich gibt es nach Information der Bundesinnung keine gesetzliche Grundlage, die ein Probestechen vor jedem Tattoo verpflichtend macht. Pflicht sind die Abfrage von Kontraindikationen, die Aufklärung über Risiken und die schriftliche Einwilligung. Ob du freiwillig ein Probestechen anbietest, etwa zur Vorprüfung auf Allergien, liegt in deinem Ermessen.
Nein. Lokale Anästhesiemittel dürfen durch Tätowierer:innen nicht angewendet werden. Das hat das zuständige Bundesministerium mehrfach klargestellt; die Anwendung solcher Mittel fällt in den Ärztevorbehalt. Topische Cremes, die als Arzneimittel oder Medizinprodukt gelten, fallen in der Regel ebenfalls unter diese Einschränkungen — kläre Einzelheiten mit der WKO oder einer Rechtsberatung ab.
Das hängt stark von Auslastung, Stundensatz, Fixkosten und Standort ab. Bei rund 20 bis 25 produktiven Tätowierstunden pro Woche, einem Stundensatz von 120 € bis 180 € und sauber kalkulierten Fixkosten landen viele Studio-Inhaber:innen im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich Nettoeinkommen pro Monat. In Top-Lagen mit hoher Reputation auch deutlich darüber — in der Startphase oder bei geringer Auslastung deutlich darunter.
Die wichtigste Säule ist die Betriebshaftpflicht, ergänzt um eine Inventarversicherung für dein Equipment. Sinnvoll sind außerdem eine Rechtsschutzversicherung, eine Betriebsunterbrechungsversicherung und persönliche Absicherungen wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die SVS deckt als Pflichtsystem Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Vergleiche Angebote von Versicherern, die explizit Tattoostudios versichern.
Die WKO nennt drei zulässige Varianten: eigener österreichischer Gewerbeschein mit Befähigungsnachweis, Anstellung im österreichischen Studio oder grenzüberschreitende Dienstleistung aus EU/EWR mit Dienstleistungsanzeige beim zuständigen Bundesministerium. Für Drittstaatsangehörige gelten zusätzlich die Regeln des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Wenn Gast und Gastgeber beide selbstständig sind und sich ein Studio teilen, haftet jede Seite für die eigene Leistung — halte Rechte und Pflichten schriftlich fest.

Ein Tattoostudio in Österreich zu eröffnen ist anspruchsvoll, aber planbar. Pflicht-Lehrgang, Befähigungsprüfung und die strengen Ausübungsregeln sorgen dafür, dass professionell qualifizierte Studios bessere Voraussetzungen für einen seriösen Start haben. Wer diese Einstiegsschwelle nimmt, startet in einem Markt mit klaren Spielregeln und einer Kundschaft, die auf Qualität, Hygiene und Sicherheit Wert legt.
Die wichtigsten Hebel sind klar: fachliche Qualifikation, Gewerbeanmeldung beim Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft, ein belastbares Hygienekonzept, korrekte Einwilligung und Dokumentation über zehn Jahre, ein realistischer Businessplan mit Liquiditätsreserve und ein modernes Kassensystem ab Tag eins.
Wenn du diese Schritte in der richtigen Reihenfolge durcharbeitest und früh mit der WKO, dem Finanzamt und einer Steuerberatung sprichst, vermeidest du die teuersten Anfängerfehler und kannst dich auf das konzentrieren, was zählt: gute Tattoos, zufriedene Kund:innen und ein wirtschaftlich gesundes Studio.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafür aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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