Ein Kassenbericht dokumentiert tĂ€glich alle Bargeldbewegungen deines Betriebs und ist bei einer offenen Ladenkasse Pflicht. In diesem Leitfaden erfĂ€hrst du, welche Pflichtangaben ein Kassenbericht enthalten muss, wie du ihn Schritt fĂŒr Schritt richtig ausfĂŒllst und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

Der Kassenbericht dokumentiert sÀmtliche Bargeldbewegungen eines GeschÀftstages. Er erfasst, wie viel Bargeld zu Beginn des Tages in der Kasse lag, welche Einnahmen und Ausgaben im Tagesverlauf hinzukamen und wie hoch der Kassenbestand am Ende des Tages ist.
Hauptzweck des Kassenberichts ist die Ermittlung der Tageslosung â also des tatsĂ€chlichen Tagesumsatzes in bar. DafĂŒr wird der gezĂ€hlte Kassenbestand am Abend mit dem Anfangsbestand des Morgens verglichen und um Entnahmen sowie Einlagen bereinigt.
FĂŒr Betriebe mit Barverkehr â etwa Gastronomie, Einzelhandel, Friseursalons oder Markthandel â ist der Kassenbericht ein zentrales Dokument der ordnungsgemĂ€Ăen KassenfĂŒhrung. Er schafft eine lĂŒckenlose Nachvollziehbarkeit aller BargeldflĂŒsse und bildet die Grundlage fĂŒr die weiterfĂŒhrende Buchhaltung.
đĄ Merke: Ohne tĂ€glichen Kassenbericht lĂ€sst sich die Tageslosung nicht nachvollziehbar ermitteln. Das kann bei einer BetriebsprĂŒfung zu Problemen fĂŒhren.
Der Kassenbericht und das Kassenbuch werden hĂ€ufig verwechselt, erfĂŒllen aber unterschiedliche Aufgaben. Der Kassenbericht ist ein tagesbezogenes Dokument, das die Bargeldbewegungen eines einzelnen GeschĂ€ftstages zusammenfasst. Das Kassenbuch hingegen ist ein fortlaufendes Verzeichnis, das alle BargeschĂ€fte chronologisch ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum dokumentiert.
In der Praxis bildet der Kassenbericht die Grundlage fĂŒr das Kassenbuch. Die Ergebnisse des tĂ€glichen Kassenberichts â insbesondere die Tageslosung und der Kassenendbestand â werden in das Kassenbuch ĂŒbertragen.
đ Tipp: Mehr zum Thema Kassenbuch und wie du es richtig fĂŒhrst, findest du in unserem separaten Leitfaden zum Kassenbuch.
GrundsĂ€tzlich gilt: Wer buchfĂŒhrungspflichtig ist und Bareinnahmen erzielt, muss seine KassenfĂŒhrung ordnungsgemÀà dokumentieren. Die BuchfĂŒhrungspflicht ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und greift fĂŒr Gewerbetreibende, deren Umsatz 700.000 ⏠im Kalenderjahr ĂŒbersteigt oder deren Gewinn ĂŒber 60.000 ⏠liegt.
FĂŒr Unternehmen mit einer offenen Ladenkasse â also ohne elektronische Registrierkasse â ist der tĂ€gliche Kassenbericht in der Praxis Pflicht. Denn nur mit einem vollstĂ€ndigen Kassenbericht lĂ€sst sich die Tageslosung nachvollziehbar ermitteln.
Betriebe, die eine elektronische Registrierkasse nutzen, sind in vielen FĂ€llen ebenfalls verpflichtet, ihre Bareinnahmen zu dokumentieren. Die Registrierkasse erstellt zwar automatisch einen Tagesabschluss (Z-Bon), doch je nach Betrieb kann ein ergĂ€nzender Kassenbericht sinnvoll sein â etwa wenn zusĂ€tzlich eine Handkasse gefĂŒhrt wird.
Auch wer seinen Gewinn per EinnahmenĂŒberschussrechnung (EĂR) ermittelt und nicht buchfĂŒhrungspflichtig ist, sollte den Kassenbericht kennen: Wer freiwillig ein Kassenbuch fĂŒhrt, muss dies nach denselben GrundsĂ€tzen tun wie ein buchfĂŒhrungspflichtiger Betrieb. AuĂerdem verlangt § 22 UStG eine Einzelaufzeichnungspflicht fĂŒr umsatzsteuerliche Zwecke.
â ïž Achtung: Wer freiwillig ein Kassenbuch fĂŒhrt, muss dies ordnungsgemÀà tun. Ein fehlerhaftes Kassenbuch kann bei der BetriebsprĂŒfung mehr Schaden anrichten als gar keines.
Damit ein Kassenbericht den Anforderungen der GrundsĂ€tze ordnungsgemĂ€Ăer BuchfĂŒhrung (GoB) und der GoBD entspricht, muss er bestimmte Pflichtangaben enthalten. Das Finanzamt erwartet eine vollstĂ€ndige und nachvollziehbare Dokumentation aller Bargeldbewegungen.
Die folgenden Angaben gehören in jeden Kassenbericht:
Zu jedem Kassenbericht gehören die entsprechenden Belege. Einnahmen und Ausgaben ohne Beleg sind ein hĂ€ufiger Grund fĂŒr Beanstandungen bei BetriebsprĂŒfungen. Wenn kein externer Beleg vorhanden ist â etwa bei Trinkgeld oder kleineren Ausgaben â sollte ein Eigenbeleg erstellt werden.
đĄ Merke: Der Kassenanfangsbestand eines Tages muss immer exakt dem Endbestand des Vortages entsprechen. Abweichungen sind ein typisches Warnsignal bei PrĂŒfungen.
Ein Kassenbericht wird am Ende jedes GeschÀftstages erstellt. Die Grundlage bildet der tatsÀchlich gezÀhlte Kassenbestand. In drei Schritten kommst du zum fertigen Kassenbericht.
Am Ende des GeschĂ€ftstages wird das gesamte Bargeld in der Kasse gezĂ€hlt und im ZĂ€hlprotokoll festgehalten. Das ZĂ€hlprotokoll listet alle MĂŒnzen und Scheine nach StĂŒckelung auf und errechnet den Ist-Bestand der Kasse.
Das ZĂ€hlprotokoll ist ein wichtiger Bestandteil des Kassenberichts. Es belegt, dass der Kassenbestand tatsĂ€chlich gezĂ€hlt und nicht nur rechnerisch ermittelt wurde. Bei einer Kassen-Nachschau gehört das ZĂ€hlprotokoll zu den Dokumenten, die PrĂŒfer regelmĂ€Ăig sehen wollen.
Der im ZĂ€hlprotokoll ermittelte Ist-Bestand wird als Kassenendbestand in den Kassenbericht ĂŒbernommen. Vom gezĂ€hlten Gesamtbetrag wird in der Regel das Wechselgeld abgezogen, das am nĂ€chsten Tag wieder als Anfangsbestand in der Kasse liegt.
Beispiel: Der Ist-Bestand betrĂ€gt 823,50 âŹ. Davon bleiben 150,00 ⏠als Wechselgeld fĂŒr den nĂ€chsten Tag in der Kasse. Die Differenz â 673,50 ⏠â geht in die weitere Berechnung ein.
Die Tageslosung ist der zentrale Wert des Kassenberichts. Sie gibt an, wie viel dein Betrieb an diesem Tag tatsĂ€chlich in bar eingenommen hat. In der Praxis wird die Tageslosung retrograd berechnet â also vom Endbestand rĂŒckwĂ€rts. Die genaue Formel und den Unterschied zur progressiven Methode findest du im nĂ€chsten Abschnitt.
Kurzformel (retrograd):
Tageslosung = Kassenendbestand â Kassenanfangsbestand + Barausgaben + Privatentnahmen + Bankeinzahlungen â Bareinlagen â Privateinlagen
đ Tipp: Trage die Tageslosung sofort nach dem ZĂ€hlen in den Kassenbericht ein. Je mehr Zeit zwischen dem ZĂ€hlen und dem Eintragen vergeht, desto höher ist das Fehlerrisiko.
So sieht ein vollstĂ€ndig ausgefĂŒllter Kassenbericht in der Praxis aus â hier am Beispiel eines kleinen CafĂ©s mit offener Ladenkasse:
In diesem Beispiel wurde die Tageslosung retrograd berechnet. Der Kassenanfangsbestand von 150,00 ⏠entspricht dem Wechselgeld, das am Morgen eingelegt wurde. Alle Barausgaben sind mit Belegnummer dokumentiert.
đ Tipp: Nutze dieses Kassenbericht-Beispiel als Orientierung fĂŒr deinen eigenen Betrieb. Passe die Positionen an deine tatsĂ€chlichen GeschĂ€ftsvorfĂ€lle an â etwa Trinkgeld, PersonalvorschĂŒsse oder mehrere Bankeinzahlungen pro Tag.
Die Tageslosung lĂ€sst sich auf zwei Wegen berechnen: retrograd (rĂŒckwĂ€rts) oder progressiv (vorwĂ€rts). In der Praxis ist die retrograde Methode der Standard â sie wird vom Finanzamt bevorzugt und ist fĂŒr Betriebe mit offener Ladenkasse die gĂ€ngige Vorgehensweise.
Retrograd bedeutet: Du startest mit dem gezĂ€hlten Kassenendbestand und rechnest zurĂŒck, um die Tageslosung zu ermitteln. Die Formel lautet:
đ Kassenendbestand (gezĂ€hlt) â Kassenanfangsbestand + Barausgaben + Privatentnahmen + Bankeinzahlungen â Bareinlagen = Tageslosung
Progressiv bedeutet: Du startest mit den einzeln erfassten Einnahmen und rechnest den erwarteten Endbestand vorwĂ€rts. Diese Methode setzt voraus, dass jede einzelne Bareinnahme sofort erfasst wird â in der Praxis bei offenen Ladenkassen kaum umsetzbar.
â ïž Achtung: Der retrograde Kassenbericht wird vom Finanzamt als Standard angesehen. Bei einer offenen Ladenkasse ist die progressive Methode in der Regel nicht als alleinige Grundlage ausreichend, weil sie keine unabhĂ€ngige Kontrolle durch den gezĂ€hlten Bestand bietet.
Eine offene Ladenkasse ist jede Kasse, die nicht elektronisch aufzeichnet â also eine klassische Geldkassette, Schublade oder Handkasse. Betriebe wie Friseursalons, CafĂ©s, MarktstĂ€nde, Imbisse oder kleine EinzelhĂ€ndler arbeiten hĂ€ufig mit einer offenen Ladenkasse.
FĂŒr diese Betriebe ist der tĂ€gliche Kassenbericht besonders wichtig, denn die offene Ladenkasse erzeugt keine automatischen Aufzeichnungen. Anders als bei einer Registrierkasse gibt es keinen Z-Bon, der die Tageseinnahmen dokumentiert. Der Kassenbericht ist in diesem Fall das einzige Dokument, das die Bargeldbewegungen des Tages nachvollziehbar macht.
In der Praxis funktioniert das so:
Beim Wechselgeld gilt: Der Wechselgeldbetrag, den du morgens einlegst, ist eine Bareinlage â kein Umsatz. Er muss im Kassenbericht sauber vom tatsĂ€chlichen Tagesumsatz getrennt werden. Viele Betriebe arbeiten mit einem festen Wechselgeldbestand (z. B. 150 âŹ), der jeden Morgen gleich bleibt.
đ Tipp: Halte den Wechselgeldbestand tĂ€glich konstant. Das vereinfacht die Berechnung und macht Abweichungen sofort sichtbar.
FĂŒr die Erstellung des Kassenberichts gibt es drei gĂ€ngige Wege: handschriftlich, per Excel-Vorlage oder mit einer Buchhaltungssoftware. Welche Methode sinnvoll ist, hĂ€ngt von der BetriebsgröĂe und dem Bargeldvolumen ab.
Handschriftlich (Vordruck / Kassenberichtsheft): Ein gedrucktes Kassenberichtsformular oder ein Kassenberichtsheft ist die einfachste Lösung. Ein gutes Kassenbericht-Muster hilft dir, die Pflichtfelder korrekt auszufĂŒllen und nichts zu vergessen. Du fĂŒllst tĂ€glich die Felder per Hand aus, heftest die Belege ab und archivierst den Bericht. FĂŒr kleine Betriebe mit wenig Barverkehr ist das ausreichend.
Excel-Vorlage: Eine Excel-Tabelle fĂŒr den Kassenbericht bietet den Vorteil, dass Berechnungen â etwa die Tageslosung â automatisch erfolgen. Allerdings erfĂŒllt eine Excel-Datei nicht ohne Weiteres die GoBD-Anforderungen: Ănderungen sind nachtrĂ€glich möglich und nicht revisionssicher dokumentiert.
Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware & Co.): Softwarelösungen erstellen den Kassenbericht digital, erfassen Belege elektronisch und ĂŒbertragen die Daten automatisch in die Buchhaltung. Der Kassenbericht wird revisionssicher gespeichert und ist jederzeit nachvollziehbar.
â ïž Achtung: Wenn du Excel fĂŒr den Kassenbericht nutzt, akzeptiert das Finanzamt dies grundsĂ€tzlich â aber nur, wenn die Datei nicht nachtrĂ€glich verĂ€nderbar ist. In der Praxis empfiehlt es sich, die fertige Excel-Datei als PDF zu speichern und zusammen mit dem Original zu archivieren.
Fehler in der KassenfĂŒhrung gehören zu den hĂ€ufigsten Beanstandungen bei BetriebsprĂŒfungen. Schon kleine Ungenauigkeiten können dazu fĂŒhren, dass das Finanzamt die OrdnungsmĂ€Ăigkeit der BuchfĂŒhrung anzweifelt â mit der Folge, dass UmsĂ€tze geschĂ€tzt und nachversteuert werden.
Die hÀufigsten Fehler:
Die Konsequenzen bei gravierenden MĂ€ngeln: Das Finanzamt kann die BuchfĂŒhrung verwerfen und eigene SchĂ€tzungen vornehmen (§ 162 AO). Diese HinzuschĂ€tzungen fallen in der Regel deutlich höher aus als der tatsĂ€chliche Umsatz â und betreffen neben der Einkommensteuer auch die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
đĄ Merke: Ein sauber gefĂŒhrter Kassenbericht ist die beste Vorbereitung auf eine BetriebsprĂŒfung. Wer tĂ€glich 5 Minuten investiert, spart im Ernstfall erheblichen Ărger und Geld.
Seit 2018 kann das Finanzamt eine Kassennachschau durchfĂŒhren â eine unangekĂŒndigte PrĂŒfung der KassenfĂŒhrung vor Ort. Die Rechtsgrundlage ist § 146b AO. Im Gegensatz zur regulĂ€ren BetriebsprĂŒfung braucht das Finanzamt dafĂŒr keine vorherige AnkĂŒndigung.
Der PrĂŒfer erscheint wĂ€hrend der GeschĂ€ftszeiten und verlangt Einsicht in die Kassenaufzeichnungen. In der Praxis wird geprĂŒft:
Wenn bei der Kassen-Nachschau erhebliche MĂ€ngel festgestellt werden, kann der PrĂŒfer direkt in eine vollstĂ€ndige AuĂenprĂŒfung ĂŒbergehen. Deshalb ist es wichtig, die Kassenunterlagen jederzeit griffbereit und aktuell zu halten.
đ Tipp: Bewahre Kassenberichte, ZĂ€hlprotokolle und Belege des aktuellen Monats immer direkt an der Kasse auf. So bist du bei einer Kassen-Nachschau sofort auskunftsfĂ€hig.
Ja, grundsĂ€tzlich muss fĂŒr jeden GeschĂ€ftstag mit Barverkehr ein eigener Kassenbericht erstellt werden. Das ergibt sich aus der Pflicht zur tĂ€glichen Aufzeichnung von Kasseneinnahmen und -ausgaben. Der Kassenbericht wird am Ende des GeschĂ€ftstages ausgefĂŒllt, nachdem der Kassenbestand gezĂ€hlt wurde. An Tagen ohne Barverkehr â etwa Sonn- und Feiertagen oder Betriebsruhetagen â ist kein Kassenbericht notwendig, sofern keine Bargeldbewegung stattgefunden hat.
Das ist problematisch. Kassenberichte mĂŒssen zeitnah erstellt werden â also am jeweiligen GeschĂ€ftstag oder spĂ€testens am Folgetag. NachtrĂ€glich erstellte Kassenberichte verlieren ihre Beweiskraft, weil der tatsĂ€chliche Kassenbestand nicht mehr gezĂ€hlt werden kann. Bei einer BetriebsprĂŒfung können nachtrĂ€glich erstellte Berichte als formeller Mangel gewertet werden, was die OrdnungsmĂ€Ăigkeit der BuchfĂŒhrung gefĂ€hrdet.
Bei einer TSE-konformen Registrierkasse erstellt das System automatisch einen Tagesabschluss (Z-Bon), der die wesentlichen Kassendaten enthĂ€lt. Ein separater Kassenbericht ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich, sofern der Z-Bon alle Pflichtangaben abdeckt. FĂŒhrst du jedoch zusĂ€tzlich eine Handkasse oder eine Trinkgeldkasse, solltest du dafĂŒr einen eigenen Kassenbericht erstellen.
Gesetzlich ist das ZĂ€hlprotokoll nicht ausdrĂŒcklich vorgeschrieben. In der Praxis wird es jedoch dringend empfohlen, weil es die KassensturzfĂ€higkeit belegt. Das ZĂ€hlprotokoll beweist, dass der Kassenbestand tatsĂ€chlich gezĂ€hlt und nicht nur rechnerisch ermittelt wurde. Gerade bei einer Kassen-Nachschau erwarten PrĂŒfer in der Regel ein aktuelles ZĂ€hlprotokoll.
Kassenberichte sind Buchungsbelege und unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Die Frist betrĂ€gt grundsĂ€tzlich 10 Jahre (§ 147 Abs. 1 AO). Das gilt sowohl fĂŒr den Kassenbericht selbst als auch fĂŒr die zugehörigen Belege und ZĂ€hlprotokolle. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Kassenbericht erstellt wurde.
Ja, im Internet findest du kostenlose Kassenbericht-Vorlagen als PDF zum Ausdrucken und AusfĂŒllen. Daneben gibt es auch Excel-Vorlagen, die Berechnungen wie die Tageslosung automatisch durchfĂŒhren. Beachte bei Excel-Dateien, dass sie nicht automatisch GoBD-konform sind â Ănderungen bleiben nachtrĂ€glich möglich und sind nicht revisionssicher dokumentiert. FĂŒr den Einstieg sind beide Varianten nĂŒtzlich. Achte darauf, die fertige Excel-Tabelle zusĂ€tzlich als PDF zu sichern und zusammen mit dem Original aufzubewahren.

Der Kassenbericht ist fĂŒr jeden Betrieb mit Barverkehr ein unverzichtbares Dokument. Er dokumentiert die tĂ€glichen Bargeldbewegungen, ermittelt die Tageslosung und schafft die Grundlage fĂŒr ein ordnungsgemĂ€Ăes Kassenbuch. Gerade bei einer offenen Ladenkasse ist der tĂ€gliche Kassenbericht Pflicht â und zugleich der beste Schutz bei einer BetriebsprĂŒfung oder Kassen-Nachschau.
Die wichtigsten Punkte: Jeder GeschĂ€ftstag mit Barverkehr braucht einen eigenen Kassenbericht mit allen Pflichtangaben â von Anfangsbestand ĂŒber Einnahmen und Ausgaben bis zum gezĂ€hlten Kassenendbestand. Ein vollstĂ€ndiges ZĂ€hlprotokoll belegt die KassensturzfĂ€higkeit. Die Tageslosung wird in den meisten FĂ€llen retrograd berechnet. Und: Der Kassenbericht muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Ob du den Kassenbericht handschriftlich, per Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware erstellst â entscheidend ist, dass er vollstĂ€ndig, tĂ€glich und nachvollziehbar gefĂŒhrt wird. Wer sich an die GrundsĂ€tze hĂ€lt, ist bei jeder PrĂŒfung auf der sicheren Seite.
lg Christian und das Team von shoperate
Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Eine Garantie kann dafĂŒr aber nicht abgegeben werden. Insbesondere stellt dieser Artikel keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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